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5 Kirchen für 5 Tage Bildungszeit
Ehrenamt und Kirche
  • 10. April 2019

5 Kirchen für 5 Tage Bildungszeit

Von Dr. Michael Hertl | Erzbischöfliches Ordinariat

Die Kirchliche Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Baden-Württemberg (KiLAG) setzt sich dafür ein, dass das Bildungszeitgesetz in seiner jetzigen Form, speziell für die Qualifizierung von Ehrenamtlichen, nicht nur erhalten, sondern weiterentwickelt wird.

„Eine Verschlechterung bei der Freistellung für Bildung darf es nicht geben,“ so Herr Dr. Schnabel, Vorsitzender der KiLAG. Alle fünf Kirchen, die Mitglied in der KiLAG sind, bekräftigen, dass nicht nur die berufliche Weiterbildung, sondern auch politische Fortbildungen und Qualifizierungen im Ehrenamt wichtig für das gesamtgesellschaftliche Miteinander sind.

Der am 14.03.2019 vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau vorgestellten Evaluationsbericht zum Bildungszeitgesetz sieht vor: Bei ehrenamtlicher und politischer Weiterbildung sollen die Arbeitnehmenden zukünftig 3 der 5 Bildungszeittage durch Urlaub oder Überstunden einbringen. Eine solche Regelung im ehrenamtlichen Bereich, zusätzlich zu den Kosten für diese Weiterbildung, ist für die kirchlichen Ehrenamtlichen nicht zumutbar.

Diese leisten einen unersetzlichen Beitrag für das Funktionieren der Sozialgemeinschaft. Eine Qualifizierung ist für die hochsensible Arbeit, wie zum Beispiel in der Notfallseelsorge oder in der Hospizarbeit, zwingend notwendig und gehört staatlich gefördert.

Alle fünf Kirchen sehen sich in der Verantwortung, für ein breites bürgerschaftliches Engagement in der Gesellschaft einzutreten und eine politische Unterstützung von Seiten des Landtags und der Landesregierung einzufordern. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass Ministerpräsident Winfried Kretschmann bekräftigt, dass das Land sich auch in Zukunft intensiv bemühen wird, das Ehrenamt in Baden-Württemberg zu fördern und dessen Vielfalt zu erhalten.

Nach dem Vorstellen der Ergebnisse der zu früh durchgeführten Evaluation des Bildungszeitgesetzes durch Frau Hoffmeister-Kraut hofft die KiLAG nun auf eine ergebnisoffene Diskussion. „Für eine konstruktiv-kritische Auseinandersetzungen mit den Ergebnissen sind wir bereit und warten auf Signale aus dem Wirtschaftsministerium,“ so Herr Dr. Schnabel.

Die KiLAG ist Mitglied im Bündnis Bildungszeit. Das Bündnis, welches ebenfalls die Ergebnisse der Evaluation kritisch hinterfragt, setzt sich ebenfalls für fünf Tage Bildungszeit ein. Zudem fordert es, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form nicht nur erhalten, sondern auch an verschiedenen Stellen nachgebessert wird.

Die Kirchliche Erwachsenenbildung in Baden-Württemberg nutzt die Strukturen der jeweiligen Diözese bzw. Landes- oder Freikirche und gewährleistet deshalb ein flächendeckendes Angebot. Mit der Hilfe von 98 hauptamtlich geleiteten Einrichtungen mit ehrenamtlich geleiteten Arbeitskreisen/ ehrenamtlichen Ansprechpersonen in den Kirchengemeinden der fünf beteiligten Kirchen erreichen wir mit mehr als 100 000 Veranstaltungen über 2,5 Millionen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Baden-Württemberg - auch in den kleinsten Dörfern und Gemeinden. Zu den 98 hauptamtlich geführten Einrichtungen kommen 14 Bildungshäuser, 3 Familien-Feriendörfer, mehr als 800 Außenstellen und ca. 3.400 Ehrenamtliche vor Ort dazu.

Informationen über die Arbeitsfelder der KiLAG finden Sie auf der Homepage der Kirchlichen Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung unter www.kilag.de.


Ressort: Glaube und Gesellschaft

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