- 22. Juli 2020
Land fördert Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften mit 4,5 Mio. Euro
Thümler: „Großes fachwissenschaftliches Spektrum und kreative Ansätze“
Mit dem Förderprogramm PRO*Niedersachsen unterstreicht das Land Niedersachsen die Relevanz der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften. Insgesamt 4,5 Millionen Euro aus dem Niedersächsischen Vorab der VolkswagenStiftung investiert das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) in Forschungsprojekte und wissenschaftliche Veranstaltungen in diesem Bereich.
„Geistes-, kultur- und sozialwissenschaftliche Forschung gibt Aufschluss über historische, politische und kulturelle Zusammenhänge. Eine umfängliche Betrachtung unserer modernen Gesellschaften wäre ohne sie schlichtweg nicht möglich“, so Niedersachsens Minister für Wissenschaft und Kultur, Björn Thümler. „Die geförderten Projekte zeichnen sich durch ein großes fachwissenschaftliches Spektrum und kreative Ansätze aus. Zudem tragen sie zur Vernetzung innerhalb der Wissenschaftsgemeinschaft und zum Austausch zwischen Wissenschaft und Gesellschaft bei.“
Gefördert werden unter anderem Projekte, die sich mit Altersarmut in den ländlichen Räumen Niedersachsens auseinandersetzen (Universität Göttingen), die sich mit intelligenten Self-Service-Systemen in der niedersächsischen Kommunalverwaltung beschäftigen (Universität Oldenburg) und die das Potenzial von Virtual Reality für die Geisteswissenschaften untersuchen (Universität Hildesheim). Außerdem werden beispielweise bisher unbearbeitete Konvolute in der Ethnologischen Sammlung der Universität Göttingen (Universität Göttingen), Sedimentfolgen der mittelpleistozänen Fundstellen in Schöningen (Technische Universität Braunschweig) und die obertägigen Bauwerke des Rammelsbergs in Goslar (Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege) erforscht.
Das Programm PRO*Niedersachsen umfasst drei Förderlinien, in deren Mittelpunkt hochrangige Forschungsvorhaben stehen, die neue Impulse für ihre jeweilige Fachrichtung setzen. In der Linie „Forschungsprojekte der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften“ (Stichtag 15. Oktober jeden Jahres) werden Projekte gefördert, die – möglichst ausgehend von in Niedersachsen verankerten Forschungsgegenständen – Fragestellungen von überregionalem wissenschaftlichem Interesse entwickeln. Für die Linie „Kulturelles Erbe – Objekte und Sammlungen“ (Stichtag 15. Dezember jeden Jahres) können Anträge eingereicht werden, die sich mit der Erschließung von Kulturschätzen in Niedersachsen beschäftigen. Mit der dritten Förderlinie „Wissenschaftliche Veranstaltungen in Niedersachsen“ (Vergabe der Mittel nach dem Windhundprinzip) werden wissenschaftliche Veranstaltungen unterstützt, die die Vernetzung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, den Austausch von Forschungsergebnissen und die Entwicklung neuer Forschungsperspektiven fördern.
Die Auswahl erfolgt durch Fachgutachterinnen und Fachgutachter in Zusammenarbeit mit der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen (WKN).
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