- 21. Januar 2021
Auch Deutschland muss Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnen
Anlässlich des Inkrafttretens des UN-Atomwaffenverbotsvertrages fordern Gerhard Zickenheiner MdB und Josha Frey MdL konsequente nukleare Abrüstung
Der Bundestagabgeordnete Gerhard Zickenheiner und der Landtagsabgeordnete Josha Frey (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) begrüßen, dass am 22. Januar 2021 der UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen (AVV) rechtlich verbindlich in Kraft tritt. Mit dem AVV werden Atomwaffen erstmalig umfassend durch einen internationalen Vertrag verboten. Bisher sind 51 Staaten dem Vertrag beigetreten, Deutschland gehört bislang nicht dazu. Die beiden Abgeordneten sind sich einig, dass sich das schnell ändern muss.
„Das Inkrafttreten ist ein Meilenstein für eine sichere Welt und ein wichtiges Signal in Zeiten, in denen weltweit wieder aufgerüstet wird. Denn es verbietet Staaten Atomwaffen zu testen, zu entwickeln, zu produzieren, zu besitzen, weiterzugeben, zu lagern und einzusetzen. Die Drohung mit Atomwaffen kann zu keinem Zeitpunkt gerechtfertigt werden. Nur mit konsequenter Abrüstung werden wir in einer friedvolleren Welt leben können“, ist Josha Frey überzeugt.
Für die beiden Abgeordneten ist klar, dass Deutschland den rechtsgültigen Vertrag nicht länger ignorieren kann. „Die Existenz von Atomwaffen ist eine sicherheitspolitische Bedrohung für uns alle. Die Verweigerungshaltung der Bundesregierung ist völlig unverständlich und widerspricht ihren eigenen abrüstungspolitischen Ambitionen. Die Bundesregierung muss die Voraussetzungen für einen Beitritt Deutschlands zum AVV schaffen. Ein erster wichtiger Schritt dazu wäre der Abzug der US-Atomwaffen aus Büchel und die Beendigung des überholten Modells der der nuklearen Teilhabe, so wie es der Bundestag schon 2010 beschlossen hatte. Dann erst kann sich Deutschland glaubhaft für nukleare Abrüstung einsetzen“, so Gerhard Zickenheiner.
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