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Das droht, wenn Autofahrer ihre Kleinkinder im  Hochsommer im Fahrzeug zurücklassen
Kind allein im Auto
  • 24. Juni 2020

Das droht, wenn Autofahrer ihre Kleinkinder im Hochsommer im Fahrzeug zurücklassen

Von Hauke Schrieber | AUTO BILD

Es klingt unglaublich, aber es passiert immer wieder: Eltern oder Betreuer lassen Kleinkinder im Hochsommer aus Versehen oder absichtlich allein im Auto zurück.

Hamburg – Es ist der Albtraum aller Eltern: Im Alltagsstress raus aus dem Auto, zum Einkaufen oder Mittagsschlaf, und das schlafende Kleinkind auf der Rückbank vergessen. Kaum zu glauben, aber weltweit sterben jährlich Dutzende Kinder auf diese grausame Weise.

Der Innenraum eines in der Sonne stehenden Autos heizt sich schneller auf als gedacht. Der ADAC hat in Tests ermittelt, dass es im Auto bei 28 Grad Außentemperatur schon nach 30 bis 40 Minuten über 50 Grad heiß wird. Für Kleinkinder, die dreimal schneller überhitzen als Erwachsene, lebensgefährlich. Ein weiteres Ergebnis des Tests: Leicht geöffnete Fenster helfen nur recht wenig.

Immer wieder kommt es zu diesem tödlichen Vergessen. Gerade starben zwei Kinder in den USA, weil der Vater sie im Auto vergaß. Deshalb müssen dort Neuwagen spätestens ab Modelljahr 2025 mit einer Erinnerungsfunktion ausgestattet sein, die Eltern warnt, dass sie Kinder im Auto zurücklassen. In Italien dürfen schon seit März für Kleinkinder nur noch Auto-Kindersitze mit integriertem Alarmsignal verwendet werden.

Und bei uns? Das Kinderhilfswerk fordert schon lange eine flächendeckende Einführung solcher Technik. Hersteller wie Maxi-Cosi bieten Nachrüstprodukte an. Das Sitzkissen „eSafety“ etwa löst den Alarm auf dem Handy des Fahrers aus, wenn der sich mehr 20 Meter vom Auto entfernt und der Kindersitz belegt ist. Wird nicht innerhalb von einer Minute reagiert, werden drei Notfallkontakte alarmiert. Preis: rund 80 Euro.

Die deutsche Autoindustrie reagiert bei dem Thema noch zögerlich. Der Verband VDA lässt mitteilen, „Sicherheit und Gesundheit von Fahrzeug-insassen“ hätten „absolute Priorität“. Gäbe es gesetzliche Vorgaben, würden die Autobauer diese „fristgerecht erfüllen“.

Und was droht Erwachsenen, die Kleinkinder im heißen Auto zurücklassen, strafrechtlich? Stirbt das Kind, kann das als fahrlässige Tötung (bis zu fünf Jahre Haft) angesehen werden. Der Frankfurter Verkehrsanwalt Uwe Lenhart zu AUTO BILD: „Wegen Versetzens in eine hilflose Lage nach § 221 StGB droht eine Freiheitsstrafe von einem bis zehn -Jahren.“

Muss ich als Passant eine Scheibe einschlagen und das Kind in Not befreien? Lenhart: „Ja! Sonst macht man sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar.“ Folge: bis zu ein Jahr Gefängnis. Wie ein Passant sich richtig verhält, wenn er ein Kleinkind in einer solchen Notsituation sieht, erklärt AUTO BILD: Kind aus dem Auto befreien, in den Schatten bringen, mit Wasser oder feuchten Tüchern versorgen, den Notarzt rufen.


Ressort: Reise und Verkehr

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