- 19. April 2017
Widerhandlungen gegen Waffengesetz
Schweizer Grenzwächter haben zusammen mit dem deutschen Zoll Widerhandlungen gegen das Schweizer Waffengesetz aufgedeckt. Ein Italiener führte zwei Gasdruckpistolen und diverse Munition mit sich. Der 47-Jährige musste eine Kaution von mehreren hundert Franken bezahlen. Die Gegenstände wurden sichergestellt.
Basel: Vergangene Woche stellten Schweizer Grenzwächter zusammen mit deutschen Zöllnern am Autobahnübergang Basel-Weil zwei Widerhandlungen gegen das Schweizer Waffengesetz fest. Ein Italiener wollte von Deutschland kommend in die Schweiz einreisen. Bei der Zollkontrolle kamen im Kofferraum, des in Deutschland zugelassenen Mietfahrzeuges, zwei Gasdruckpistolen zum Vorschein. Nebst den verbotenen Waffen fanden die Grenzwächter im Fahrzeug Munition und weiteres Zubehör für die Gasdruckpistolen.
Die Waffen und das Zubehör wurden sichergestellt und der Lenker musste an Ort und Stelle mehrere hundert Franken hinterlegen. Es erfolgte eine Anzeige wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz. Schweizer Grenzwächter hatten in Basel bereits vor einigen Tagen in einem anderen Fall Verstösse gegen das Waffengesetz festgestellt. (Vergleiche MM Nr. 22 vom 11.4.17)
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