- 26. Juni 2017
Universität und Kultur: SVP lehnt Erhöhung der Beiträge des Kantons ab
Die SVP erachtet die heute vorgeschlagene Lösung der beiden Regierungen zum neuen Leistungsauftrag zur Universität für grundsätzlich akzeptabel. Insbesondere der Umstand, dass die Universität massgeblich zur Entlastung beiträgt, ist zu begrüssen. Von der Universität Basel profitieren beide Kantone gleichwertig und entsprechend ist auch die paritätische Beitragsleistung weiterhin in den Vordergrund zu stellen, was mit dieser Vorlage geschieht. Nicht einverstanden ist die SVP hingegen mit der Kompensation von Basel-Stadt an die Kulturvertragspauschale.
Mit Befriedigung nimmt die SVP vom heute vorgeschlagenen Kompromiss der beiden Regierungen zum neuen Leistungsauftrag der Universität Basel Kenntnis. Insbesondere, dass die Universität Einsparungen vornehmen kann und somit die beiden Trägerkantone um je über 10 Millionen Franken entlastet werden, ist sehr zu begrüssen. Die SVP gibt trotzdem nochmals zu bedenken, dass dem Kanton Basel-Landschaft in vier Tranchen 80 Millionen Franken geschenkt wurden, weshalb eine weitere Beitragsreduktion seitens Basel-Landschaft von der SVP ohnehin nicht akzeptiert worden wäre.
Ebenfalls einverstanden ist die SVP damit, dass die weitere Finanzierung der Universität und damit zusammenhängende Fragen in einer „Strategie 2030“ konkretisiert werden sollen. Dabei soll aus Sicht der SVP unbedingt die klare Schwerpunktsetzung „Life Sciences“ ins Zentrum zu stellen. Der Ist-Zustand als Volluniversität darf dabei thematisiert werden. Synergien und die Beseitigung von Doppelspurigkeiten sollen dazu führen, dass auch über das Jahr 2021 die Beiträge gesenkt werden können.
Die SVP möchte an daran erinnern, dass die Universität für den Wirtschaftsstandort von höchster Bedeutung ist. Davon profitiert nicht nur der Kanton Basel-Stadt, sondern eben auch der Kanton Basel-Land. Daher ist eine gleichmässige Kostenverteilung nicht mehr als fair. Diese Beitragsparität gilt es auch künftig einzuhalten. Da aber grundsätzlich zwischen den beiden Trägerkantonen Einigkeit herrscht, dass das Restdefizit ab 2022 mittels eines dynamischen Modells berechnet werden soll, welches der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der beiden Kantone unter Berücksichtigung von Standortvorteilen Rechnung trägt, ist diesem Umstand besonders Beachtung zu schenken. Der Kanton Basel-Landschaft ist angehalten, seine eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit so zu verbessern, dass auch weiterhin keine Ungleichheit besteht.
Unverständlich ist, dass der Kanton Basel-Landschaft bei der Neudefinition des Kulturvertrages um 5 Millionen Franken (bisheriger Beitrag 10 Mio. Franken) entlastet und eine entsprechende Kompensation ab 2021 durch den Kanton Basel-Stadt übernommen werden soll. Dies ist aus Sicht der SVP abzulehnen. Schon heute kommen substanzielle Besuchermassen in die vom Kanton Basel-Stadt zur Hauptsache finanzierten Institutionen. Sollte sich der Beitrag um 5 Millionen Franken durch das Baselbiet reduzieren, so ist in gleicher Höhe auch der Beitrag des Stadtkantons zu reduzieren. Eine Beitragsungleichheit lehnt die SVP ab. Entsprechend sind Gegenmassnahmen wie bspw. auch Ticketpreiserhöhungen zu prüfen.
Eine Beitragsungleichheit, wäre eine Ohrfeige für den baselstädtischen Steuerzahler, welcher erneut zugunsten der Baselbieter Bevölkerung zur Kasse gebeten werden soll. Die fast überall herrschende Beitragsungleichheit, die ungerecht verteilte Zentrumslast die Basel zu tragen hat sowie die generellen finanzpolitischen Rahmenbedingungen mit zumeist höheren Steuern, Mietzinsen und Krankenkassenprämien ist für die baselstädtische Bevölkerung ein Nachteil.
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