- 19. Januar 2018
Charta zur Verbesserung des Schutzes der Anrainer am Flughafen
Der Fluglärm hat in den letzten drei Jahren massiv zugenommen. Mancherorts hat sich der Nachtfluglärm seit 2013 mehr als verdoppelt, an allen Messstationen hat er 2016 neue Höchststände erreicht. Zum ersten Mal wurde ein gesetzlicher Lärmgrenzwert in der Schweiz überschritten. Die resultierenden Gesundheitsgefahren und die Verschlechterung der Wohn- und Lebensqualität sind nicht hinnehmbar.
Die Anrainerverbände weisen die Verantwortlichen ausdrücklich auf die zunehmende Belastung der betroffenen Bevölkerung und ihr Recht auf eine nachhaltige Zukunft hin.
Durch die Weiterentwicklung der Flugtechnik ergeben sich neue Möglichkeiten, und die Bevölkerung erwartet deshalb einen verbesserten Schutz. Vorschriften zu Limitierungen wurden an vielen europäischen Flughäfen durchgesetzt ohne eine massvolle Entwicklung zu gefährden.
Angesichts der enormen Zunahme des Fluglärms stellen die Anrainer folgende Forderungen:
- Strikte Nachtflugsperre von 23 bis 6 Uhr
Alle fünf benachbarten Flughäfen haben bereits eine längere Nachtflugsperre als Basel. Die Kantonsparlamente beider Basel haben mit regierungsverbindlichen Beschlüssen eine Nachtflugsperre von 23 bis 6 Uhr verlangt. - Plafonierung der Flugbewegungen auf 100 000 pro Jahr
Der Fluglärm ist dabei generell auf den heutigen Stand zu begrenzen und von 22-23 Uhr sowie von 6-7 Uhr um mindestens Leq 3dB zu reduzieren. - Abschaffung der lärm- und schadstoffintensiven Kurvenflüge bei Start und Landung
Flugrouten wie Elbeg, Lumel und Basud 6T mit ihren Kurven von 90 bis 270° sind durch neue Verfahren zu ersetzen.
Die fünf Anrainerverbände verlangen, dass die drei Forderungen umgesetzt werden. Sie appellieren an alle Amts– und Fachstellen, Politikerinnen und Politiker und Entscheidungsträger diese Positionen mit Nachdruck zu vertreten.
*) die Unterzeichner der Charta sind Allschwil, Arlesheim, Binningen, Bottmingen, Hochwald und Schönenbuch
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