- 16. November 2021
Schriftliche Anfrage Joël Thüring «betreffend Kontrolle des Lachgas-Verbots»
Seit einigen Monaten wird in den Medien über die Verwendung von sogenanntem Lachgas als neues «Party- Mittel» berichtet. Gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist das farblose Gas gross nachgefragt. Wie Recherchen zeigen, sind die sogenannten «Ballon-Bars», bei welchen es Lachgas zu konsumieren gibt, in Basel bei den genannten Personengruppen breit bekannt und werden rege besucht.
Lachgas (Distickstoffmonoxid) wird v.a. in der Zahnmedizin als Narkosemittel verwendet. In diesem Zusammenhang fällt es unter das Heilmittelgesetz und ist bewilligungspflichtig. Für weitere Zwecke im Handel, bspw. das Tunen von Automotoren und zur Herstellung von geschlagenem Rahm, ist Lachgas problemlos erhältlich. Da Lachgas zwar nicht dem Betäubungsmittelgesetz untersteht, aber als gefährlich eingestufter Stoff meldepflichtig und nur gewerblich für die von den Herstellern angegebenen Verwendungszwecken abgegeben werden darf, ist der Verkauf in Barbetrieben zur Inhalation gemäss Chemikalienverordnung (Art. 55) verboten. Ein Zürcher Obergericht entschied bereits im Jahr 2005, dass es illegal sei, Lachgas als Partydroge zu verkaufen.
Lachgas führt zu einem kurzen Rauschgefühl und kann, konsumiert man es regelmässig, zu Folgeschäden führen. Was passiert, wenn man bspw. Lachgas während einer Autofahrt konsumiert, zeigt sich auch bei den jetzigen Ermittlungen zu einem schrecklichen Autounfall mit Todesfolge in Arisdorf BL. Gemäss Medien- Recherchen könnt der Konsum von Lachgas zum Unglück geführt haben.
Unabhängig dieses Vorfalls haben vor Wochen Behörden in Basel-Stadt angekündigt, dass sie als Ziel ein flächendeckendes Verbot erwirken wollen (T. Yerguz, Polizei BS am 14.9.21 in der Basler Zeitung). Bisher habe man, gemäss Mediensprecherin des Gesundheitsdepartements, aber nur Beweise zu einer Bar erhalten, welche ein Verkaufsverbot auferlegt wurde. Man sei nun daran, allfällige weitere Betriebe zu identifizieren.
Schon im Jahr 2009 hat die damalige SP-Grossrätin Brigitte Hollinger auf den Missstand hingewiesen und die Regierung gebeten zu handeln. Geändert hat sich wenig. Dabei handelt es sich aber nicht «nur» um ein Problem in Barbetrieben und Clubs. Die Kartuschen sind auch problemlos in diversen Quartierläden erwerbbar, was jüngst ein Telebasel-Report belegte. Einige Quartierläden machen damit bis zu 600 Franken Umsatz pro Woche. Mit einer 15L-Flasche kann ein Barbetrieb gar bis zu 25'000 Franken Gewinn machen. Ich bitte den Regierungsrat daher um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Kantonspolizei Basel-Stadt und das Gesundheitsdepartement wollen Lachgas in Barbetrieben verbieten. Welche konkreten Massnahmen wurden bis dato unternommen, um das Verbot durchzusetzen resp. wie viele Verzeigungen wurden bereits ausgestellt?
- Weshalb kontrollieren die Behörden erst jetzt, obschon Lachgas in dieser Form verboten ist, die Chemikalienverordnung (Art. 55) durchgesetzt werden müsste, die Problematik schon seit Jahren bekannt und die «Partydroge» lange schon im Umlauf ist?
- Kontrollieren die Behörden neben Barbetrieben auch Quartierläden, in welchen die «Partydroge» ebenfalls gekauft werden kann?
- Erwägen die Behörden auch Betriebsschliessungen resp. welche Massnahmen werden nach der Verzeigung ergriffen?
- Welche weiteren Handlungsspielräume haben kantonale Behörden und Parlamente?
- Welche Präventivmassnahmen werden ergriffen?
In einer Interpellationsbeantwortung im März 2021 teilte der Bundesrat mit, dass keine zusätzlichen Präventionsmassnahmen notwendig seien und es sich nur um ein «marginales Phänomen» handle und auch keine Konsumzunahme feststellbar sei. - Teilt der Regierungsrat diese Haltung des EDI?
- Falls nein: Wie will der Regierungsrat beim Bundesrat intervenieren und sich für eine schweizweite Lösung einsetzen?
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