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Amnestie für illegalen Waffenbesitz
Pistole - Zwangsenteignung im Bereich Waffen. Vernichtung von historischen Artefakten.
  • 13. Oktober 2017

Amnestie für illegalen Waffenbesitz

Von Bärbel Götz | Landratsamt Waldshut

Zum 06.07.2017 ist eine Änderung des Waffengesetzes (WaffG) in Kraft getreten. Unter anderem wurde erneut eine sog. „Amnestieregelung“ eingeführt. Sie besagt vereinfacht, dass Personen, die illegal Schusswaffen und/oder Munition besitzen, diese straffrei bei der zuständigen Behörde abgeben können. Eine Überlassung an Berechtigte, wie bei der früheren Amnestieregelung, ist nicht mehr möglich. Die abgegebenen Waffen und die Munition werden der ersatzlosen Vernichtung zugeführt. Die Regelung ist bis 01.07.2018 gültig. Selbstverständlich können auch weiterhin Waffen und Munition aus legalem Besitz zur Vernichtung bei der zuständigen Behörde abgegeben werden. In aller Regel ist dies für den Betroffenen kostenfrei.

Für den Bereich der Großen Kreisstadt Waldshut ist die Stadtverwaltung Waldshut zuständig und für den Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Bad Säckingen die dortige Stadtverwaltung. Für den übrigen Landkreis ist das Landratsamt Waldshut zuständig.

Für weitere Fragen an die Waffenrechtsbehörde des Landratsamtes Waldshut stehen Herr Manfred Isele, Tel.: 07751/862111 und Frau Nadine Santa, Tel.: 07751/862113 zur Verfügung.


Ressort: Konstanz

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