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Generelles Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer
Landschaft ohne Oberflächenwasser!
  • 28. August 2018

Generelles Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer

Von Marianne Boudard | Landratsamt Waldshut

- im Landkreis Waldshut bis zum 15.09.2018 verlängert

Seit dem 04. August 2018 gilt im Landkreis Waldshut ein generelles Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern. Dieses Verbot gilt bis zum 31.08.2018. Laut Wetterprognose für die erste Septemberhälfte 2018 ist, abgesehen von einigen Gewitterschauern, nicht mit nennenswertem Niederschlag zu rechnen. Das Landratsamt Waldshut hat daher mit Allgemeinverfügung vom 27. August 2018 (http://www.landkreis- waldshut.de/aktuelles-presse/bekanntmachungen) jegliche Wasserentnahme aus Oberflächengewässern bis zum 15.09.2018 untersagt. Je nach prognostizierter Wetterlage in der 2. Septemberhälfte 2018 wird eine Aufhebung der Allgemeinverfügung geprüft werden.

Die Wasserstände von Bächen und Flüssen sind weiterhin in einem kritisch niedrigen Bereich. „Durch die anhaltende Trockenheit seit etlichen Monaten und die Wetterprognosen für die 1. Septemberhälfte 2018 bleiben die Wasserstände in den Gewässern, abgesehen von einigen Wasseranstiegen während lokalen Regenereignissen, weiterhin auf sehr niedrigem Niveau. Die Verlängerung der Allgemeinverfügung bis zum 15.09.2018 war damit unausweichlich“, erklärt Jörg Gantzer, Erster Landesbeamter beim Landratsamt Waldshut.

Das Entnahmeverbot gilt sowohl für alle Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs als auch für alle bisher wasserrechtlich erlaubten Wasserentnahmen für die Bewässerung und Beregnung in Landwirtschaft, Forst und Gartenbau. Das Landratsamt Waldshut – Amt für Umweltschutz – kann hier als untere Wasserbehörde in Fällen unbilliger Härte aber eine widerrufliche Ausnahme erteilen, soweit eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit ausgeschlossen ist

Betroffen sind alle Wasserentnahmen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen als auch aus Weihern und Seen. Derzeit von Verbot ausgenommen sind lediglich die Entnahmen aus dem Rhein und aus dem Grundwasser im erlaubten Umfang.

Die anhaltend sommerlichen Temperaturen und die niedrigen Pegelstände führen zu sehr hohen Wassertemperaturen und in der Folge zu einem verringerten Sauerstoffgehalt, was insbesondere den Fischen große Probleme bereitet. Wer in dieser für viele Fische und sonstige Kleinklebewesen kritischen Situation das Verbot ignoriert, riskiert ein empfindliches Bußgeld bis 10.000 EUR.


Ressort: Waldshut

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