- 18. Juni 2019
Bienenseuche Amerikanische Faulbrut festgestellt
Vergangene Woche wurde in einem Bienenstand in Waldshut-Tiengen der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen festgestellt. Um den betroffenen Bienenstand herum wurde nach den Vorgaben der Bienenseuchenverordnung ein Sperrbezirk eingerichtet. Die Amerikanische Faulbrut der Bienen ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die ausschließlich Bienen und Hummeln befällt. Für Menschen und andere Tiere ist der Erreger ungefährlich. Die Amerikanische Faulbrut, früher auch als Bösartige Faulbrut bezeichnet, wird durch ein Bakterium verursacht, das Bienenlarven infiziert und zum Absterben der Brut führt. Der Erreger kann durch räubernde Bienen von einem Bienenstock in den nächsten verschleppt werden. Aber auch weggeworfenen Verpackungen mit Resten von Importhonig, der oft stark mit den Sporen des Erregers belastet ist, können eine Infektionsquelle darstellen.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung ist, dass die befallenen Bienenvölker erkannt und beseitigt oder saniert werden, damit sich die Bienen nicht immer wieder neu anstecken. Aus diesem Grund wurde um den betroffenen Bienenstand ein Sperrbezirk eingerichtet, der Teile der Gemarkungen Gurtweil, Tiengen, Indlekofen und Weilheim (Bürglen) umfasst. Im Sperrbezirk müssen sämtliche Bienenvölker auf den Erreger der Amerikanischen Faulbrut untersucht werden. Bienen im Sperrbezirk dürfen von ihren Standorten nicht entfernt werden, das Verbringen von Bienen in den Sperrbezirk ist ebenfalls verboten. Bienenhalter im Sperrbezirk werden aufgefordert, ihre Bienenstandorte dem Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Waldshut (07751/865201) oder dem zuständigen Bienensachverständigen zu melden, sofern dies noch nicht geschehen ist. Die Aufhebung der Sperrbezirke erfolgt erst, wenn nach Tötung oder Behandlung der verseuchten Bienenvölker alle Bienenstände in den Sperrbezirken mit negativem Ergebnis untersucht wurden.
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