- 17. April 2020
Recyclinghöfe ab Montag, 20.04.2020, wieder geöffnet
Sicherheitsvorkehrungen führen zu Wartezeiten
In der aktuell anhaltenden Corona-Pandemie hat die Bundesregierung am Mittwoch, den 15. April, Lockerungen für einzelne Branchen verkündet. Dies nimmt der Landkreis Waldshut zum Anlass, seine Recyclinghöfe unter strengen Sicherheitsvorkehrungen wieder zu öffnen.
Damit kommt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger entgegen, die in der aktuellen Lage zu Hause sind und die Zeit nutzen, um ihre Keller und Garagen aufzuräumen, oder im Garten zu arbeiten.
Alle Recyclinghöfe, die Grünabfallkompostierungsanlage Küssaberg-Ettikon, das Regionale Annahmezentrum in Wutach-Münchingen sowie die Kreismülldeponie Lachengraben sind ab dem 20. April zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder geöffnet. Die Öffnungszeiten finden Sie im Müllkalender 2020, auf der Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft www.abfall-landkreis-waldshut.de sowie in der kostenlosen Abfall-App. Für jeden Standort ist geregelt, dass nur eine begrenzte Anzahl weniger Fahrzeuge eingelassen wird. Hierdurch kommt es zu Warteschlangen vor den Einfahrtstoren. An allen Sammelstellen ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
- Anlieferungen von Bürgern anderer Landkreise werden abgewiesen.
- Für Grüngutanlieferungen können wie bisher die dezentralen Grünschnittsammelstellen wie auch die Grünschnitt-Container der Recyclinghöfe genutzt werden.
- Um einen Ansturm auf die Entsorgungsanlagen zu verhindern und den Infektionsschutz für die Mitarbeiter und Kunden zu gewährleisten, gelten folgende Regeln:
- Anlieferungen sollten nur erfolgen, wenn sie dringend notwendig sind. Wertstoffe sollten zu Hause gesammelt und bereits dort in die jeweiligen Abfallarten getrennt werden, damit diese zügig in die jeweiligen Container gegeben werden können, sodass möglichst wenig Zeit auf dem Wertstoff benötigt wird. Bitte keine Kleinstanlieferungen.
- Auf den Recyclinghöfen sowie im Bereich aller Sammelstellen sind die Corona-bedingten Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:
- Es ist ein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Besuchern sowie zum Betriebspersonal einzuhalten.
- Zum Schutz unseres Personals werden unsere Kunden gebeten, beim Betreten der Recyclinghöfe möglichst einen Mundschutz zu tragen. Ferner werden unsere Kunden gebeten, in der Warteschlange vor den Recyclinghöfen in ihren Fahrzeugen zu bleiben und somit einen Beitrag zum Infektionsschutz zu leisten.
- Es soll jeweils nur eine Person das Auto verlassen, es sei denn, für die Entladung von schweren Gegenständen sind zwei Personen notwendig (zum Beispiel Kühlschrank).
- Das Betriebspersonal kann aus Gründen des Infektionsschutzes nicht beim Entladen helfen. Die Geräte zum Entladen (gegebenenfalls Besen, Gabel) sowie Handschuhe sind selbst mitzubringen.
- Was nicht den Annahmekriterien entspricht, muss wieder mitgenommen werden. Anweisungen des Betriebspersonals müssen befolgt werden.
Bitte halten Sie diese Regeln ein, ansonsten müssen wir die Sammelstellen wieder schließen. Jeder kann durch sein Verhalten zu einem guten Ablauf beitragen.
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