- 17. November 2020
Klagen über Nichteinhalten der Corona-Schutzmaßnahmen auf den Recyclinghöfen
Landkreis Waldshut - Leider ist es in letzter Zeit häufiger vorgekommen, dass sich Besucher der Recyclinghöfe nicht an die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen gehalten haben. Dies betrifft insbesondere das Tragen von Mund-Nasen-Schutz. Mehrfach weigerten sich Besucher, die ihren Abfall zur Entsorgung brachten, die Schutzmaske zu tragen. Recyclinghofbetreuer, die sie auf das Fehlverhalten hingewiesen haben, wurden beschimpft und beleidigt. Das Landratsamt weist deshalb erneut daraufhin, dass es sich bei den Recyclinghöfen um eine öffentliche Einrichtung handelt, bei der die Corona-Maßnahmen gelten. Personen, die diese nicht einhalten, müssen mit einem Verweis und einem Betretungsverbot rechnen.
Ferner bitten wir, unsere Mitarbeiter, die unter erschwerten Bedingungen dafür sorgen, dass die Abläufe auf den Recyclinghöfen funktionieren, mit dem notwendigen und selbstverständlichen Respekt zu behandeln.
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