- 15. März 2021
Bärlauchsaison: Beim Sammeln ist Vorsicht geboten
Der Frühling steht vor der Tür und in den Wäldern beginnen die Bärlauchblätter zu sprießen. Für viele Menschen gehört das Sammeln und Verarbeiten dieser Wildpflanze zu einer naturnahen Frühlingsküche dazu. Allerdings gibt es hierzu einige Regeln zu beachten, wie das Kreisforstamt mitteilt.
So kann es bei botanisch weniger bewanderten Menschen zu Verwechslungen mit anderen Pflanzen und dadurch zu einer Gefährdung der Gesundheit kommen. Da zur gleichen Zeit wie der Bärlauch auch die Herbstzeitlose und das Maiglöckchen an ähnlichen Stellen wachsen, besteht eine hohe Verwechslungsgefahr. Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal sind daher die Stängel der Pflanzen. Während jedes Bärlauchblatt an einem einzelnen Stängel aus dem Boden sprießt, meist in Gruppen dicht beieinander, wachsen bei Maiglöckchen immer zwei Blätter an einem Stängel. Bei der Herbstzeitlose umfassen die Blätter den Stängel und öffnen sich dann. Auch junge Blätter des Gefleckten Aaronstabs können mit dem Bärlauch verwechselt werden. Doch im Unterschied zu den unregelmäßigen Blattnerven verlaufen diese beim Bärlauch parallel.
Eine gute Möglichkeit Bärlauch zu identifizieren ist der Geruchssinn. Beim Zerreiben von Bärlauchblättern entsteht ein typischer Knoblauchgeruch. Eine weitere Gefahr beim wildwachsenden Bärlauch ist der kleine Fuchsbandwurm, dessen Eier an den Blättern haften können. Diese sterben erst bei Temperaturen von mindestens 60 Grad Celsius ab. Wer die Hinweise beachtet, muss nicht auf das Sammeln von Bärlauch verzichten, allerdings dürfen, nach den Regelungen des Landeswaldgesetzes Wildkräuter nur im Umfang von bis zu einem Handstrauß angeeignet werden. Das gewerbliche Sammeln ist demnach nicht erlaubt und bedarf einer Genehmigung durch die untere Forstbehörde.
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