Zum Hauptinhalt springen
Regionalportal und Internetzeitung für Pressemeldungen!
Blaulicht
Mai 09, 2026

Zeugenaufruf nach Treppensturz

Konstanz (ots) - Auf dem Gelände des Zentrums für Psychiatrie Reichenau ist am Montag, gegen 16:30 Uhr, eine Rollstuhlfahrerin am Fuße…
krabbelt auch!
Mai 13, 2026

Aktuelles zum Japankäfer 2026

Invasive Art eindämmen! In den vergangenen zwei Jahren wurde in Basel und Riehen im Kanton Basel-Stadt sowie in Münchenstein und Birsfelden…
Mai 15, 2026

Haufe Group wird Hauptsponsor des ZMF

Starke Partnerschaft für die Freiburger Kultur: Die Haufe Group unterstützt das Zelt-Musik-Festival künftig als Hauptsponsor und gibt dem…
Mai 18, 2026

Oldtimer im Zentrum des Geschehens

Die ADAC Carculture brachte die Begeisterung für klassische Fahrzeuge ins Motorworld Village Metzingen Großer Jubel bei der Zieleinfahrt…
Verbot der Wasserentnahme aus dem Kotbach
Wassermangel ©Gerald Kaufmann
  • 11. August 2024

Verbot der Wasserentnahme aus dem Kotbach

Von Susanna Heim | Landratsamt Waldshut

Waldshut-Tiengen — Aufgrund der anhaltenden Trockenheit sind Wasserentnahmen aus Gewässern in Teilen des Landkreises nur noch eingeschränkt zulässig. Für den Kotbach gilt bereits ab sofort ein Verbot der Wasserentnahme. Wenn die Gewässer im Landkreis wegen großer und langanhaltender Trockenheit kritische Pegelstände erreichen, darf aus ihnen kein Wasser mehr entnommen werden. Das Landratsamt Waldshut hat dazu im am 07.08.2024 die beiden Rechtsverordnungen aus dem Jahr 2022 zu einer Rechtsverordnung zusammengefasst. Diese Rechtsverordnung ist seit 10.08.2024 in Kraft getreten.

Ob kritische Pegelstände erreicht sind, wird anhand von drei Referenzpegelständen beurteilt, denen umliegende Gemeinden und Städte zugeordnet sind:

  1. Der Pegel der Hauensteiner Alb in St. Blasien (20 cm),
  2. der Pegel der Wutach in Oberlauchringen (55 cm) und
  3. der Pegel des Kotbachs in Oberlauchringen (15 cm).

Aktuell ist der kritische Pegel(Wasser-)stand am Kotbach bereits erreicht. Damit gilt für die zugeordneten Gemeinden ein sofortiges Wasserentnahmeverbot.

Der Wasserstand der Hauensteiner Alb liegt aktuell noch zwei Zentimeter über dem festgelegten Wert. Angesichts der aktuellen Wetterlage ist jedoch auch hier in Kürze mit einer Unterschreitung des Referenzpegelwertes und folglich mit einem Verbot zu rechnen.

Das Verbot umfasst alle Wasserentnahmen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Kanälen sowie aus Weihern und Seen. Ausgenommen sind lediglich Entnahmen aus dem Rhein und solche, die bereits wasserrechtlich zugelassen wurden.

Detaillierte Informationen dazu sind auf der Homepage des Landratsamtes zu finden: Wasserwirtschaft.

Die Pegelwerte können direkt bei der Hochwasservorhersagezentrale des Landes abgerufen werden: Baden Württemberg

Das Landratsamt Waldshut bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Mithilfe, um gemeinsam die wertvollen Wasserressourcen zu schützen.

Weiterführende Information: Neu eingerichtet wurde das Niedrigwasserinformationszentrum (NIZ), welches auf Basis ausgewählter Landespegel die landesweite Situation in Kartenform bereitstellt: https://niz.baden-wuerttemberg.de/oberflaechengewaesser/abfluss-wasserstand


Ressort: Waldshut

Weitere Nachrichten