Zum Hauptinhalt springen
Regionalportal und Internetzeitung für Pressemeldungen!
März 05, 2026

PITBULL: I’m Back

Für Herbst 2026 zusätzliche Arena-Konzerte in der DACH-Region bekanntgegeben der globale…
Deutsche Umwelthilfe bewertet Entwurf des Luftreinhalteplans Düsseldorf als rechtswidrig
NOx
  • 27. August 2018

Deutsche Umwelthilfe bewertet Entwurf des Luftreinhalteplans Düsseldorf als rechtswidrig

Von Andrea Kuper | DHU

Deutsche Umwelthilfe bewertet Entwurf des Luftreinhalteplans Düsseldorf als rechtswidrig — Ministerpräsident Laschet knickt vor Dieselkonzernen ein und will bis 2024 die „Saubere Luft“ verweigern

Berlin - In dem Zwangsvollstreckungsverfahren für „Saubere Luft“ vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (3 M 123/18) hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am 24. August 2018 eine Stellungnahme zu dem von dem Land Nordrhein-Westfalen vorgelegten Luftreinhalteplan eingereicht. Diesen hatte die Bezirksregierung Düsseldorf erst zu Beginn des Erörterungstermins zum Zwangsvollstreckungsantrag der DUH am 21. August 2018 veröffentlicht. Die DUH bewertet in ihrer zwölfseitigen Stellungnahme den Entwurf des Luftreinhalteplans als rechtswidrig. Dieser enthält, ganz offensichtlich auf persönliche Anweisung des Ministerpräsidenten Armin Laschet, keine Diesel-Fahrverbote. Zudem sollen die Grenzwerte für das Diesel-Abgasgift NO2 nicht ‚schnellstmöglich‘, sondern erst in sechs Jahren eingehalten werden.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der jetzt vorgelegte Entwurf des Luftreinhalteplans dokumentiert die politische Einflussnahme. Die hierin aufgeführten 65 Maßnahmen zur Luftreinhaltung liegen fast ausnahmslos nicht im Verantwortungsbereich der Landesregierung, sind unwirksame Alibimaßnahmen oder werden in den wenigen ernsthafteren Maßnahmen nicht konkret. Eine Einzelbewertung erfolgte ebenfalls nicht. Jedes Jahr sterben in Düsseldorf 100 bis 200 Menschen vorzeitig an den Folgen des Dieselabgasgiftes NO2 und tausende Menschen erkranken daran. Die Bürger haben jetzt das Recht auf Saubere Luft – noch in diesem Winter und nicht erst in sechs Jahren. Offensichtlich regieren die Diesel-Konzerne auch in der Düsseldorfer Staatskanzlei durch, anders ist dieser ‚Dieselstinker-Plan‘ nicht zu erklären.“

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, erklärt: „Der Planentwurf ignoriert die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts. Grund dafür ist die politische Vorgabe des Ministerpräsidenten, keine Fahrverbote auszusprechen. Dass ein Ministerpräsident schon nach dem Lesen der Pressemitteilung über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Devise ausgibt, eine in dem Urteil als verhältnismäßig und letztlich zwingend gebotene Maßnahme nicht umzusetzen, ist bereits für sich genommen skandalös. Wenn diese politische Vorgabe nun in den Luftreinhalteplan korporiert wird, ist dies durch nichts zu rechtfertigen. Der Fall Sami A. nimmt sich im Vergleich hierzu nur wie ein laues Lüftchen dessen aus, was diese Landesregierung tut: Den eigenen politischen Willen über Anordnungen der Gerichte zu stellen, nun sogar bei höchstrichterlichen Urteilen, wie dem Fahrverbotsurteil des Bundesverwaltungsgerichts.“

Die DUH bedauert, die NRW-Landesregierung im Rahmen eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens zwingen zu müssen, ein seit dem 27.2.2018 rechtskräftiges Urteil zur ‚schnellstmöglichen Einhaltung‘ der Luftqualitäts-Grenzwerte für das Diesel-Abgasgift NO2 einzuhalten. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig muss in Düsseldorf noch in diesem Winter ein zonales Diesel-Fahrverbot für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter kommen, das ab dem 1.September 2019 auf Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V ausgedehnt werden muss.


Ressort: Energie und Umwelt

Weitere Nachrichten


Wie geht es weiter mit dem Weinbau?

März 03, 2026
WeinDüsseldorfFrühjahr 2026
1. Präsentation des Jahrgangs 2025 auf der WeinDüsseldorfFrühjahr 2026 Der Weinbau in Deutschland und vielen Regionen Europas steckt in einer tiefgreifenden strukturellen Krise: Sinkender Weinkonsum,…

Bier Basel – klein, fein und international

März 25, 2026
Bier Basel
Zwei Tage Hopfen und Malz Am 27. und 28. März 2026 findet zum siebten Mal die Bier Basel statt. Die Markthalle beim Bahnhof SBB wird für zwei Tage einem Zentrum der Bierkultur. Jeweils von 16 bis 23…