- 15. Oktober 2018
Strafanzeige gegen ein ehemaliges Mitglied der Colonia Dignidad
Staatsanwaltschaft Münster soll wegen Beihilfe zu Mord ermitteln - Verantwortliche für Verbrechen in der Colonia Dignidad leben von der Justiz unbehelligt in Deutschland
Berlin - Die deutsche Justiz, insbesondere die Behörden in Nordrhein-Westfalen (NRW), müssen endlich dazu beitragen, dass die Verbrechen in der Colonia Dignidad aufgearbeitet werden. Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin fordert Ermittlungen gegen Reinhard Döring, ehemaliges Führungsmitglied der auslandsdeutschen Sektensiedlung in Chile. Das ECCHR wirft Döring vor, mindestens in zwei Fällen die Ermordung von Gegnern der Pinochet-Diktatur auf dem Gelände der Colonia Dignidad unterstützt zu haben. Mit der Bewachung Gefangener und mit Fahrdiensten zu Erschießungsstätten soll Döring die Tötungen erleichtert haben. Der Staatsanwaltschaft Münster liegt seit April 2018 eine Strafanzeige des ECCHR gegen Döring vor.
Döring war Teil der Führungsriege der Colonia Dignidad. Die Sektensiedlung im Süden Chiles war jahrzehntelang Ort schwerster Menschenrechtsverletzungen. Döring floh - wie der ehemalige Sektenarzt Hartmut Hopp und andere Mitglieder des Führungskreises - nach Deutschland, als ihm 2004 in Chile der Prozess drohte. "Es ist höchste Zeit, dass jemand wie Reinhard Döring zur Verantwortung gezogen wird. Doch die deutsche Justiz blockiert seit Jahrzehnten die Aufarbeitung der Verbrechen in der Colonia Dignidad", sagt Andreas Schüller, Leiter des Programmbereichs "Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung" beim ECCHR. "Die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaften in Krefeld und Münster müssen gebündelt und priorisiert werden."
Schon 2011 stellte das ECCHR Strafanzeige wegen Beihilfe zum Mord, sexuellem Missbrauch und schwerer Körperverletzung gegen Hopp. Der Sektenarzt, der als "rechte Hand" von Sektengründer Schäfer galt, wurde in Chile wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Minderjährigen verurteilt, floh vor dem Strafvollzug aber nach Deutschland. Einen Antrag der chilenischen Justiz zur Vollstreckung des Urteils in Deutschland lehnte das Oberlandesgericht Düsseldorf im September 2018 ab.
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