- 30. November 2020
Kirchensteuer als Basis für Seelsorge, Caritas und Bildung
Kirchensteuervertretung stellt Jahresabschluss für 2018 und 2019 fest
Freiburg (pef). Die Kirchensteuervertretung der Erzdiözese Freiburg unter Leitung von Prof. Annette Bernards hat am Freitag (27.11.) den Jahresabschluss der Erzdiözese für das Jahr 2018 und 2019 verabschiedet. Die Verabschiedung steht allerdings noch unter dem Vorbehalt, dass die Voten im Umlaufverfahren bestätigt werden. Denn aufgrund der Pandemie-Situation fand die Sitzung digital statt. Eine weitere Sitzung wurde für Frühjahr 2021 terminiert.
Insgesamt hat die Erzdiözese Freiburg im Jahr 2018 Kirchensteuereinnahmen in Höhe von 539,2 Millionen Euro erzielt (Vorjahr: 524,7 Millionen Euro). Im Jahr 2019 konnten Kirchensteuereinnahmen in Höhe von 540,6 Millionen Euro verzeichnet werden.
Prof. Annette Bernards dankte den Mitarbeitenden im Erzbischöflichen Ordinariat dafür, dass die Abschlüsse auch unter den erschwerenden Corona-Bedingungen vollzogen werden konnten. „Die Kirchensteuern dienen der Kirche und ihrem Sendungsauftrag“, betonte Bernards weiter. So sind die Einnahmen aus der Kirchensteuer Basis für die zentralen Handlungsfelder Seelsorge, Caritas und Bildung im Erzbistum Freiburg. Damit wird das Geld des Erzbistums in seiner Gesamtheit für den Dienst am Menschen eingesetzt: ob in der Seelsorge, der Bildung in Schulen und Kindergärten oder den vielfältigen Diensten der Caritas. Schon seit vielen Jahren werden rund zwei Drittel der Einnahmen der Erzdiözese für diese drei Bereiche verwendet.
In der Diskussion über die zukünftige Ausrichtung der Finanzplanungen angesichts deutlich zurückgehender Ressourcen unterstrichen die Mitglieder der Kirchensteuervertretung deutlich die Notwendigkeit, eine Gesamtstrategie der inhaltlichen und finanziellen Ausrichtung der Erzdiözese zu erarbeiten und strukturelle Defizite abzubauen. Die Entwicklung einer solchen Gesamtstrategie ist Teil des Entwicklungsprozesses „Kirchenentwicklung 2030“, in dem sich die Erzdiözese gegenwärtig befindet.
Umstellung auf HGB wird planmäßig umgesetzt
Die Jahresabschlüsse 2018 und 2019 sind Teil der planmäßigen Überleitung der Rechnungslegung auf HGB. Erstmals wurde in 2018 dabei ein Jahresabschluss der Körperschaft Erzdiözese Freiburg erstellt. In den Vorjahren bezog sich der Jahresabschluss ausschließlich auf die Bistumskasse. „Die Jahresabschlüsse zeigen die Veränderungen im Prozess der Umstellung auf HGB und die damit verbundene Umbruchsituation“, so Annette Bernards.
Für die Jahresabschlüsse 2018 und 2019 waren die Vorschriften der Haushaltsordnung der Erzdiözese Freiburg Grundlage. Die Entwicklungen hin zum HGB als neuem verbindlichem und vergleichbarem Rechnungslegungsstandard für die Jahresabschlüsse in der Erzdiözese Freiburg sind bereits deutlich erkennbar. Ziel dabei ist es, für 2022 einen durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften und testierten Jahresabschluss der Körperschaft Erzdiözese Freiburg vorlegen zu können.
Erleichterungen für die Kirchengemeinden
Neben der Feststellung der Jahresabschlüsse 2018 und 2019 wurden auch Änderungen der Schlüsselzuweisungsordnung an die Kirchengemeinden beschlossen. „Die neu zu gestaltenden Schlüsselzuweisungsregelungen sind Schritte zu mehr Transparenz und Verlässlichkeit für die Kirchengemeinden“, betonte Annette Bernards.
Ein großer Schritt für die Kirchengemeinden ist die Vereinfachung des Genehmigungsprozesses in Zusammenhang mit der 40-prozentigen Schuldendienstbeihilfe aus den Schlüsselzuweisungen. Rückwirkend zum 01.01.2020 wird zur Gewährung dieses Zuschusses, der für investive Bauvorhaben an Gebäuden möglich ist, keine aufwendige und zeitintensive Prüfung mehr erforderlich sein. Der Finanzdirektor der Erzdiözese, Ordinariatsrat Alexander Hanke, hob hervor, dass die Anpassung des Verfahrens ein wichtiger Baustein sei, um die Pastoral in der Realisierung von Baumaßnahmen bestmöglich zu unterstützen und gleichzeitig die Verwaltungsanläufe zu verschlanken. Die Verwaltung wird diesen Zuschuss nachträglich für alle neuen Darlehen des Jahres 2020 automatisch gewähren. Ein gesonderter Antrag der Stiftungsräte sei somit nicht erforderlich, so Hanke.
Verschiebung der Wahl der Kirchensteuervertretung
Aufgrund der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden teilweise späteren Gremienbesetzungen wurde die Verschiebung der Wahl der nächsten Kirchensteuervertretung auf das Jahr 2022 beschlossen. Die Kirchensteuervertretung berät und beschließt den Haushalt der Erzdiözese. Sie besteht aus 40 Mitgliedern, von denen sieben Geistliche und 26 Laien gewählt sind. Außerdem gehören ihr der Generalvikar, ein vom Erzbischof bestellter Vertreter des Erzbischöflichen Ordinariates, drei vom Erzbischof berufene Mitglieder sowie zwei aus der Mitte des Diözesanpastoralrates gewählte Mitglieder an. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Durch die Verschiebung der Wahl wird die Amtszeit einmalig auf sieben Jahre verlängert.
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