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Anzug - Der Kannenfeldpark soll wieder eine Erholungszone sein
Pilze ©Gerald Kaufmann
  • 19. Oktober 2023

Anzug - Der Kannenfeldpark soll wieder eine Erholungszone sein

Von Beat K. Schaller | Grossrat SVP Basel-Stadt

Nach der Neukonzipierung im Jahr 1951 wurde der Kannenfeldpark als Parkanlage eröffnet. Die Bevölkerung erhielt dadurch ein wertvolles Naherholungsgebiet, welches bis heute grossen Zuspruch findet. Der Park wird von zahlreichen älteren Leuten besucht, Kleinkinder mit Familien nutzen die zahlreichen Spielplätze und mobile Patienten des naheliegenden Spitals „Universitäre Altersmedizin Felix Platter“ nutzen die Erholungsmöglichkeiten der Parkanlage.

Es zeichnet sich jedoch eine stetig steigende Anzahl von gefährlich mobil verkehrenden Personen im Park ab (Velos, E-Bikes, Lastenvelos, fahrzeugähnliche Gefährte), obwohl im Park ein absolutes Fahrverbot besteht, auf das jedoch mit absoluter Ignoranz reagiert wird.

Werden Parkbesucher gefragt, die zu Fuss unterwegs sind, wie sie diese Gefahr einschätzen, nennen namentlich ältere Leute und Behinderte immer wieder die zunehmende und rücksichtslose Beanspruchung der Geh- und neuerdings auch Rasenflächen durch Velofahrer. Da bei älteren Menschen der Orientierungssinn, ihr Reaktionsvermögen, ihr Seh- und Hörvermögen zudem häufig eingeschränkt sind, haben sie Schwierigkeiten mit einer raschen Erfassung von Umgebungssituationen. Kinder können Entfernungen und Geschwindigkeiten schwer einschätzen und begeben sich somit in Gefahr bei heranfahrenden Velos und sind im besonderen Mass gefährdet.

Grundsätzlich sind Gehflächen (Trottoirs, Fusswege, Fussgängerzonen, Parkflächen, Erholungsgebiete etc.) den Fussgänger vorbehalten (SVG Art. 43) und es gilt „Velo schieben“. Beobachtet man die Parkeingänge mit der direkten Verbindung zwischen Burgfelder- und Flughafenstrasse, muss man von einer dicht befahrenen Velo- und Zweiradautobahn sprechen und nicht mehr von einem Spazierweg. Der grünflächige Erholungsraum „Kannenfeldpark“ wandelt sich immer mehr zu einem Verkehrs lastigen Park, welchen Erholungssuchende meiden.

Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat, zu prüfen und zu berichten:

  1. Welchen Stellenwert er den kantonalen Stadtparks als verkehrsbefreite Erholungs- und Ruheräume beimisst.
  2. Wie er die jetzige diesbezügliche Qualität der Parks beurteilt.
  3. Welche nachweisbar wirkungsvollen Massnahmen er bereit ist zu ergreifen, um den Verkehr von Velos, E-Bikes, fahrzeugähnlichen Geräten und weiteren Fahrzeugen in den Parks, speziell im Kannenfeldpark, verhindern.
  4. Wie er gedenkt, vorzugehen, um das Wildparkieren von Velos, E-Bikes, fahrzeugähnlichen Geräten und weiteren Fahrzeugen im Kannenfeldpark zu verhindern.
  5. Ob er bereit ist, unter anderem durch zusätzliche Veloabstellplätze bei den Parkeingängen des Kannenfeldparks der oben erwähnten Situation zu begegnen?
  6. Welche entsprechende klare und wirkungsvolle Kommunikation an den Parkeingängen er sieht.
  7. Durch welche polizeilichen Massnahmen er bereit ist, dem bereits bestehenden Fahrverbot Nachdruck zu verschaffen.

 


Ressort: Hochrhein

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