- 05. Dezember 2017
Zur aktuellen Thematik der Nachtflugsperre am Flughafen Basel-Mulhouse
Nachdem sich der Verbund der „40 Gemeinden um St Louis“, der „Trinationale Districtrat“ und das „Basellandschaftliche Parlament“ für eine Verlängerung der Nachtflugsperre öffentlich stark gemacht haben, melden sich trinational die Handelskammern. Sie sehen die Leistungsfähigkeit des Flughafens Basel-Mulhouse (EAP) gefährdet ohne die geringsten Anhaltspunkte zu liefern welcher Schaden entstünde und ob überhaupt ein Schaden entstünde, würde im Sinne der Gesundheit der Anrainer das Nachtflugverbot um eine Stunde von 24 auf 23 Uhr ausgedehnt.
Verwaltungsrat und Flughafen versprechen seit Jahren eine Wirtschaftlichkeitsanalyse vorzulegen, was bis heute nicht geschehen ist. Wir wissen also nicht welche Arbeitsplätze in welcher Weise von einer Verlängerung des Nachtflugverbotes betroffen wären. Es gibt keine Analyse über die Notwendigkeit in der Nacht so kurze Strecken wie Genf oder Bergamo per Luftfracht zu bedienen. Es ist kaum vorstellbar, dass die größten Arbeitgeber am Flughafen (Flugzeuginstandsetzung und –umbauten) davon in irgendeiner Weise betroffen wären. Die sogenannte Impactstudie von 2009 hat jedenfalls ausgewiesen, dass am EAP durch die Nachtflugruhe von 23 bis 6 Uhr keine wirtschaftlichen Verluste entstehen. Es entstehe kein Passagierverlust, denn die Airlines könnten sich „anpassen“ oder „voraussichtlich anpassen“.
Die betroffenen Anrainer können detaillierte Studien zum Nachweis der Gesundheitsgefährdung vorlegen. Zwei neue Studien beziehen sogar direkt den EAP ein und weisen auf erhöhtes Diabetes- und Herzinfarktrisiko hin. Die Protagonisten eines frei verfügbaren Flugbetriebes verstecken sich hinter dem Mantra es würde die Wirtschaft schädigen. Klingt das wie das Mantra der Restaurantlobby bei der Einführung des Rauchverbotes…….??? Wie haltlos die Sorge der Handelskammern ist lässt sich allerdings nur mit Fakten belegen. Ein Schelm wer denkt, dass auch aus diesem Grund Daten zwar versprochen aber nicht vorgelegt werden.
Für die Anrainer ist es zudem inakzeptabel, dass die Handelskammern den Flugbetrieb bis 24 Uhr aufrechterhalten wollen, solange sich der Kanton Basel Stadt als Hauptbetreiber und Hauptnutznießer des Flughafens ein Nachtflugverbot von 22 bis 7 Uhr gönnt und nur 8 Starts pro Tag zulässt. Wer für sich selbst die Schädlichkeit der Emissionsbelastung durch Flugbetrieb erkannt hat, sollte sie weder auf andere abschieben noch sollte dieses Verhalten unterstützt werden.
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