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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist kein Selbstbedienungsladen
Fernsehgebühren noch zeitgemäüß?
  • 30. August 2018

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist kein Selbstbedienungsladen

Von Amelie Möller | Amelie Möller

– die Frage nach der Grundversorgung

Am bestätigte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil die Regelung des Rundfunkbeitrags. Somit fallen weiterhin für jeden Haushalt in Deutschland monatlich 17,50 Euro für Rundfunkgebühren an, mit denen die öffentlich-rechtlichen Sender finanziert werden. Laut dem Jahresbericht 2017 des Rundfunkbeitrags beliefen sich die Gesamterträge aus den Rundfunkgebühren auf fast 8 Milliarden Euro. Doch was genau steckt hinter dieser Abgabe? Prof. Dr. Alfred-Joachim Hermanni, Professor für Medien- und Kommunikationsmanagement an der SRH Fernhochschule, hat sich mit den Vorurteilen und Kritikpunkten befasst.

Neuorganisiert wurden die öffentlich-rechtlichen Sender nach dem zweiten Weltkrieg mit dem Ziel, eine unabhängige, vielfältige Berichterstattung zu gewährleisten. „Die öffentlich-rechtlichen Sender unterscheiden sich in drei wesentlichen Punkten von den privaten Sendern. Zum einen ist die technische Verbreitung so ausgelegt, dass die Sender für jeden erreichbar sind. Zum anderen sind die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf Grund der Rundfunkgebühr nicht auf Werbeeinnahmen angewiesen und müssen somit nicht an ihren Einschaltquoten gemessen werden. Darüber hinaus haben sie die Aufgabe, ein inhaltlich umfassendes Programmangebot aus Information, Kultur, Bildung und Unterhaltung für alle Zielgruppen zur Verfügung zu stellen, um die sogenannte Grundversorgung sicherzustellen,“ weiß der Medienexperte Prof. Hermanni.

Viele Gebührenzahler finden den Grundversorgungsauftrag mit 20 öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern und 70 Hörfunkanstalten überdimensioniert. „Ein Standpunkt ist, dass Rundfunkanstalten wie zum Beispiel Radio Bremen oder der Saarländische Rundfunk, die sich nicht selbst finanzieren können, nicht subventioniert werden sollten,“ erklärt Prof. Hermanni. Als positives Beispiel für gute Unternehmensführung, führt er den SWR auf. „Durch die Fusion zwischen Südwestfunk und Süddeutscher Rundfunk konnten erhebliche Einsparungen in den Bereichen Technik, Verwaltung und Personal vorgenommen werden. Warum nicht weitere Kostensenkungen etwa durch die Zusammenlegung von Sparten- und Kulturprogrammen umgesetzt werden, ist aus der Sicht der Gebührenzahler schwer nachvollziehbar,“ so die Einschätzung des Medienexperten. In die richtige Richtung gehe die gemeinsame Nutzung von Studios, wie von ARD und ZDF bei der diesjährigen Fußball-WM praktiziert.

In der Kritik steht ebenfalls die vermehrte Fokussierung der Sender ARD und ZDF auf Unterhaltungsangebote. Da Unterhaltungssendungen nur einen kleinen Teil der Grundversorgung ausmachen sollen, geht das aktuelle Angebot über die Sicherung der Grundversorgung hinaus. „Zweifellos ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk unverzichtbar. Die öffentliche Kommunikation – Grundversorgung und Auftrag – muss weiter gesichert werden. Es ist jedoch an der Zeit, den Fokus der öffentlich-rechtlichen Anstalten neu auszurichten, um unter anderem die jüngeren Zielgruppen wieder mehr anzusprechen und zu hinterfragen, ob der Auftrag der Grundversorgung noch in angemessen Maße erfüllt wird,“ so das Fazit von Prof. Hermanni. So könne zum Beispiel geprüft werden wie das derzeit doppelte öffentlich-rechtliche Korrespondentennetz mit weltweit rund 50 Auslandsstudios reduziert werden könne.


Ressort: Bildung und Kultur

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