- 29. Januar 2018
Förderung von Ökoheizungen: Bafa-Anträge jetzt vor dem Kauf stellen
Seit 1. Januar müssen Hauseigentümer neue Regeln bei der Antragstellung beachten
Hauseigentümer, die ihre Heizung auf erneuerbare Energien umstellen, erhalten auch 2018 eine Bundesförderung in Form von Zuschüssen. Sie sollten jedoch eine Änderung bei der Antragstellung berücksichtigen. Darauf weisen die Experten von Zukunft Altbau hin, dem vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderten Informationsprogramm. Wer eine Pelletheizung, eine Solarthermieanlage oder eine Wärmepumpe erwerben möchte, muss seit dem 1. Januar die Förderung vor dem Kauf der Heizung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Bislang reichte es aus, den Förderantrag innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme zu stellen. Die Neuregelung gleicht die Regeln an die der KfW an: Auch hier gilt: Erst beantragen, dann kaufen. Für Anlagen, die im vorigen Jahr in Betrieb gegangen sind, gilt eine Übergangsregelung.
Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei über das Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33 oder unter www.zukunftaltbau.de.
Hauseigentümer, die im Jahr 2017 ein klimafreundliches Heizsystem in Betrieb genommen haben, können noch bis zu neun Monate danach eine Förderung beantragen. „Wer am 31. Dezember seine neue Heizung eingeschaltet hat, kann bis zum 30. September 2018 einen Förderantrag stellen“, erklärt Petra Hegen von Zukunft Altbau. Dafür muss ein zusätzliches Formular der Bafa ausgefüllt werden (zum Onlineformular). Für Anlagen, die seit dem 1. Januar 2018 beauftragt wurden, ist die Möglichkeit der nachträglichen Antragstellung ausnahmslos abgeschafft.
Wie hoch sind die Zuschüsse für Erneuerbare-Energien-Heizungen?
An der Höhe der Förderung ändert sich nichts: Käufer von Solarkollektoren zur Brauchwassererwärmung etwa erhalten bis zu 50 Euro Zuschuss pro Quadratmeter Solarfläche, mindestens jedoch 500 Euro. Wer sich für eine Solarkollektoranlage entscheidet, die auch noch die Heizung unterstützt, für den steigt der Zuschuss auf bis zu 140 Euro pro Quadratmeter Solarfläche. Hier beträgt der Mindestförderbetrag 2.000 Euro.
Pelletofenkäufer bekommen bis zu 80 Euro je Kilowatt installierter Wärmeleistung. Bei Pelletöfen mit Wassertasche beträgt die Mindestförderung 2.000 Euro, bei Pelletkesseln 3.000 Euro und bei Pelletkesseln mit einem neuen Pufferspeicher 3.500 Euro. Hackschnitzelanlagen und Scheitholzanlagen berechtigen zu 3.500 beziehungsweise 2.000 Euro Förderung.
Auch Wärmepumpen werden finanziell unterstützt. Elektrische Wärmepumpen mit der Wärmequelle Luft kommen auf 40 Euro je Kilowatt Wärmeleistung, mindestens 1.300 Euro. Bei elektrischen Wärmepumpen mit Wasser oder Erde als Wärmequelle steigt die Förderung auf bis zu 100 Euro je Kilowatt Leitung, mindestens 4.000 Euro. Besonders innovative Techniken oder die Kombination mehrerer Maßnahmen belohnt das Bundesamt mit einem Bonus. Wer beispielsweise zu einer Biomasseanlage oder einer Wärmepumpe gleichzeitig eine Solarthermieanlage installiert, erhält einen Kombinationsbonus in Höhe von 500 Euro.
Welche Heizung passt für mein Haus?
Welche Heizung sich für ihr Haus eignet, können Eigentümer von Gebäudeenergieberatern erfahren. „Die Wahl des Heizungssystems hängt stark vom tatsächlichen Wärmebedarf des Gebäudes ab“, erklärt Dieter Bindel vom Gebäudeenergieberaterverband GIH. „Ist ein Gebäude zum Beispiel schlecht gedämmt und verfügt über keine Flächenheizung, sollte von einer Wärmepumpe abgesehen werden. Der Stromverbrauch ist sonst zu hoch.“ Energieberater zeigen solche Faktoren auf, vergleichen die Wirtschaftlichkeit unterschiedlicher Varianten, geben Tipps für nötige Sanierungsmaßnahmen und stellen die Fördermöglichkeiten vor. Ihre Beratung wird ebenfalls finanziell gefördert: Es gibt einen Zuschuss in Höhe von bis zu 800 Euro für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro für diejenigen von Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
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