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  • 17. Juli 2014

Thema der Woche: Erbschaftsteuer

Von DIHK

Erbschaftsteuer: Verschonung von Betriebsvermögen sichert Arbeitsplätze

In der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer haben die Richter die steuerliche Verschonung des Betriebsvermögens kritisch hinterfragt. Im Herbst könnten Änderungen auf uns zukommen. Dabei belegt die betriebliche Praxis, dass das aktuelle Gesetz sein Ziel erfüllt: Die Unternehmensnachfolge und damit die Fortführung des Unternehmens ist ohne finanziellen Aderlass möglich. Das eröffnet Spielraum für Investitionen und hilft, wettbewerbsfähige Arbeitsplätze zu halten oder zu schaffen – und das in allen Regionen Deutschlands.

Schon die aktuelle Regelung birgt Risiken

Nach dem geltenden Gesetz müssen Erben das übernommene Unternehmen mindestens fünf Jahre weiterführen und die vorhandenen Arbeitsplätze weitgehend erhalten. Das ist nicht immer einfach. Gerät das Unternehmen in Schwierigkeiten, können die Arbeitskosten kaum gesenkt werden. Eine Verletzung der Verschonungsregel kann auch dadurch entstehen, dass die Fachkräfte fehlen und dadurch die Lohnsummen-Untergrenze unterschritten wird. Wenn das Unternehmen diese Auflagen verletzt, hat das – unabhängig von einer ggf. schwierigen wirtschaftlichen Lage des Betriebes – die Zahlung der Erbschaftsteuer zusätzlich zur Folge.
Verschärfte Erbschaftsteuer bringt dem Staat keine Mehreinnahmen
Von schärferen Regeln hätte auch der Fiskus keine Vorteile: Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wurden 2012 rein rechnerisch aufgrund der Verschonungsregel 10,8 Milliarden Euro weniger Erbschaftsteuer eingenommen. Hier von „Steuermindereinnahmen“ oder von „Steuerausfällen“ zu sprechen, ist nicht gerechtfertigt. Sollte die Verschonungsregel kippen, hat das – je nachdem, wie die Erbschaftsteuer ausgestaltet wird – negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Ganz zu schweigen von den negativen Folgen auf die Unternehmensstruktur in Deutschland. Denn müssten Unternehmen über zehn Milliarden Euro Erbschaftsteuer zahlen, könnten sie – einer Investitionsquote von 34 Prozent folgend – 3,4 Milliarden Euro weniger in ihre Betriebe investieren. Ohne diese Investitionen wären dann etwa 500.000 Arbeitsplätze gefährdet. Das hätte einen erheblichen Dominoeffekt bei anderen Steuereinnahmen und Sozialausgaben zur Folge. Die öffentlichen Haushalte würden hierdurch mit rund zehn Milliarden Euro jährlich belastet.

Betriebsvermögen ist schwer zu bewerten

Fallen Verschonungsregelungen weg, bleibt die Herausforderung einer gerechten Bewertung von unterschiedlichen Vermögen. Das zeigt sich allein schon am Betriebsvermögen: Nach der aktuellen Rechtslage sollen Unternehmen mit dem sogenannten Verkehrswert bewertet werden. Das gesetzlich vorgesehene „vereinfachte Ertragswertverfahren“ liefert aber unrealistisch hohe Werte. Das gilt insbesondere bei Veräußerungseinschränkungen, die in Familienunternehmen typisch sind. Hier können die Unternehmensanteile nicht frei am Markt verkauft werden.

Koalitionsvertrag einhalten

Die Verschonung gibt es nicht umsonst. Zielsetzung ist es, die mittelständische Unternehmensstruktur und damit die Arbeitsplätze in der Region zu erhalten. Hierfür sind erhebliche organisatorische, wirtschaftliche und auch bürokratische Hürden zu nehmen. Entgegen den damaligen Befürchtungen hat sich dies jedoch in der Praxis eingespielt. Für den Standort Deutschland ist deshalb das für diesen Herbst angekündigte Urteil der Verfassungsrichter von großer Bedeutung. Die Bundesregierung ist gut beraten, weiterhin deutlich zu machen, dass auch bei dieser wichtigen Frage der Koalitionsvertrag gilt: „Unternehmensnachfolge soll auch künftig durch die Erbschaftsbesteuerung nicht gefährdet werden. Notwendig ist daher eine verfassungsfeste und mittelstandsfreundlich ausgestaltete Erbschafts- und Schenkungsteuer, die einen steuerlichen Ausnahmetatbestand bei Erhalt von Arbeitsplätzen vorsieht.“


Ressort: Glaube und Gesellschaft

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