- 27. Januar 2020
Das liberale Bürgergeld
Leserbrief
zur angekündigten Veranstaltung „Das liberale Bürgergeld“ am 27. Januar 2020 in Allensbach
Grundsätzlich scheint das „Liberale Bürgergeld“ ein sinnvoller Ersatz für die derzeitigen Sozialleistungen, die unter „Hartz IV“ zusammengefasst werden. Gerade der Vorschlag, den Hilfebedürftigen über eine negative Einkommenssteuer durch das Finanzamt zur Seite zu springen, könnte viel Bürokratie abbauen und das komplizierte Antragswesen überwinden. Auch auf die Lohnnebenkosten würde sich das Bürgergeld positiv auswirken, sie würden gesenkt.
Die FDP verspricht sich von diesem Konzept offenbar einen stärkeren Anreiz für die Aufnahme oder Fortführung einer Erwerbstätigkeit, würde das Einkommen doch deutlich weniger angerechnet, als es bei den heutigen Transferleistungen der Fall ist. Die höheren Freibeträge sollen die Leistungsbereitschaft der Betroffenen steigern, die im heutigen Sozialsystem nach Ansicht der Freien Demokraten offenbar demotiviert werden, eine Arbeit aufzunehmen.
Gleichzeitig gehe ich allerdings davon aus, dass sich der hierdurch aufbauende Erfolgsdruck mindestens genauso negativ auf die Menschen auswirkt, wie die heutige Sanktionspolitik der Agenda 2010. Gerade Bedürftige, die erwerbsunfähig, aber dennoch arbeitswillig sind, werden durch das „Liberale Bürgergeld“ massiv unter Zugzwang gesetzt. Sie dürfen nicht unter der Verlockung leiden, um jeden Preis eine Beschäftigung annehmen zu müssen und aus der Abhängigkeit des Staates entfliehen zu können.
An dieser Stelle liegt für mein Empfinden die Krux an der „Friedman’schen“ Idee, die die FDP aufgegriffen hat: Die Rücksichtnahme auf die Lebensumstände des Einzelnen dürfte bei der Daseinsfürsorge nach liberalem Modell noch mehr ins Hintertreffen geraten als bei „Hartz IV“. Die besonders unter Parteichef Lindner kräftig an Fahrt gewonnene Theorie von „Leistung muss sich wieder lohnen“ zeigt beim Bürgergeld das wahrhaftig unwürdige Gesicht einer Sozialrechtsreform.
Denn auch der Umstand, dass die FDP weitere Faktoren – wie Kindergeld, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Wohnhilfe etc. – in ihren Vorschlag einarbeiten will, nimmt dem Bürgergeld kein Stück des unverkennbar neoliberalen Markenzeichens. Gerade bei zweitem Hinsehen bleibt Außenstehenden nämlich nicht verborgen, welcher Ideologie der Vorschlag zur Bündelung von Leistungen entspringt: Das 1985 vom Ökonomen Joachim Mitschke verfasste Werk „Steuer- und Transferordnung aus einem Guss“, dem sich das Gedankenkonstrukt des Bürgergeldes entlehnen dürfte, macht schon in seinem Namen deutlich, wohin die Reise gehen soll.
Und wenngleich bei der Veranstaltung am 27. Januar in Allensbach die Vorzüge des besonders von den „JuLis“ befürworteten Bürgergeldes zur Sprache kommen werden, sollten sich sowohl die FDP, aber auch die politischen Beobachter nicht von einem Ansatz blenden lassen, wonach mit Zuverdienst-Regelungen ein Allheilmittel gegen die angebliche „spätrömische Dekadenz“ innerhalb der Bevölkerung gefunden wäre. Denn die Perspektive, dass sich gerade jene von Bedürftigkeitsprüfung und ständigem Ansporn zu mehr Erfolg bedrängt sehen, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Job finden oder einer Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht nachgehen können, entfacht in mir Bedenken – nicht nur moralischer Natur.
Das Anstacheln zu mehr Benefit, es mag in der Vorstellung der FDP der Eigenverantwortung und dem Selbstbewusstsein von Menschen in sozialer Not zuträglich sein. Ich selbst habe Skrupel, mich einer Grundidee zu verschreiben, die den Einzelnen lediglich als Wirtschaftsobjekt sieht und ihm beim Gedanken an Solidarität ein schlechtes Gewissen einredet.
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