
- 26. Juni 2019
DIHK-Leitlinien zur CO2-Bepreisung
„Eine zusätzliche CO2-Bepreisung kann generell eine sinnvolle Ergänzung sein, um die Klimaziele zu erreichen. Bei den Unternehmen aus der Energiewirtschaft und der Industrie haben wir mit dem Emissionshandel aber bereits eine funktionierende CO2-Bepreisung. Daher sollten wir uns nun in der Diskussion auf die übrigen Bereiche konzentrieren. Aus Sicht der Wirtschaft kann ein CO2-Preis hier nur dann die gewünschte Lenkungswirkung entfalten, wenn die Voraussetzungen stimmen. Fest steht: Klimaschutz funktioniert am besten weltweit. Deshalb sollten neue Instrumente anschlussfähig an europäische Regelungen sein, um Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu vermeiden. Eine zusätzliche CO2-Bepreisung muss auch zu den Zielen passen.
Wenn die Bundesregierung bei einzelnen Klimazielen etwa für Gebäude und Verkehr bleibt, sind sektorspezifische Instrumente treffsicherer. Insgesamt bietet die Debatte auch die Chance, das gesamte System der staatlichen Abgaben und Umlagen zu vereinfachen, um Unternehmen von Kosten und Bürokratie zu entlasten. Denn Deutschlands Betriebe schultern bereits jetzt mit die höchsten Strompreise in Europa. Sollte sich die Politik für eine zusätzliche CO2-Bepreisung entscheiden, ist deshalb wichtig, dass die deutsche Wirtschaft dadurch unterm Strich nicht zusätzlich belastet wird. Insbesondere für auslandsaktive und energieintensive Unternehmen muss es hier einen rechtssicheren Ausgleich für zusätzliche Kosten geben. Unternehmerische Investitionen brauchen verlässliche Planung – daher sollten neue Instrumente zur CO2-Bepreisung nicht Hals über Kopf, sondern mit zeitlichem Vorlauf und in kalkulierbaren Schritten eingeführt werden. Dann bieten sich auch Chancen für Unternehmen, in CO2-arme Technologien zu investieren.“
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