- 26. Mai 2021
„Raster-Psychotherapie“: Kein Grund zur Sorge, denn Panik haben wir bereits genug...
Ein Kommentar von Dennis Riehle
Ich gebe zu: Mir waren die zahlreichen Reaktionen auf die bekanntgewordenen Pläne des Bundesgesundheitsministerium zur sogenannten „Raster-Psychotherapie“ zu reflexartig und übermäßig dramatisch. Dass man mit den Vorschlägen aus dem Hause von Minister Spahn keinerlei Blumentopf gewinnen kann, das bleibt auch für mich unbestritten. Trotzdem: Nach jahre- und jahrzehntelangem Einwirken auf die Politik scheint in Berlin eine Wirklichkeit angekommen zu sein. Aus den unterschiedlichsten Gründen wächst in Deutschland die Nachfrage an Psychotherapie, während sich die Bedarfsplanung zur Verteilung von Therapeuten-Sitzen nur millimeterweise reformiert.
Selbstredend mögen die Gedanken, die das zuständige Fachressort nun angestoßen hat, in bestechender Ähnlichkeit an die Fallpauschalen des Gesundheitswesens erinnern. Ein wesentlicher Unterschied bleibt allerdings: Während die Dauer der Genesung eines Menschen mit Beinbruch weitestgehend genau vorhergesagt werden kann, sind die Verlaufsformen psychischer Erkrankungen bei jedem Einzelnen derart unterschiedlich, dass das Voranschreiten ihres Therapieerfolgs kaum prognostizierbar bleibt.
Zusätzliche Psychotherapie-Plätze durch Kürzung der Therapiedauer?
Ja, Patienten müssen in der Bundesrepublik viel zu lange auf einen Psychotherapie-Platz warten. Dieser Zustand ist unhaltbar, weshalb es dringend nötig war, diese Tatsache zu erkennen und auszusprechen. Und auch der Umstand, dass man unterschiedliche Wege überprüft, wie man diesem eklatanten Missstand entgegentreten kann, ist zunächst positiv zu bewerten. Dennoch ist dieser einseitige Lösungsversuch, der nun zur Debatte steht, völlig unzureichend. Allerdings: Entgegen vieler anderer Fachvertreter und Psychotherapie-Erfahrener, die eine Klassifizierung von psychisch Kranken befürchten, sehe ich den auf dem Tisch liegenden Vorschlag als jemand, der über Jahre entsprechende Leistungen in Anspruch genommen hat, doch etwas differenzierter. Dass wir das Angebot an Psychotherapie ausweiten und damit die Schaffung neuer Sitze vorantreiben müssen, scheint mir vollends unbestritten. Doch auch auf der Nachfrage-Seite darf es aus meiner Perspektive Veränderungen geben.
Selbstredend ist die Therapie seelischer Leiden eine sehr individuelle Sache, Perspektiven für die Behandlungsdauer sind überaus verschieden. Trotzdem weiß ich aus eigener Erfahrung: Wir können Menschen durch übermäßig lange Betreuung nicht nur in eine therapeutische Abhängigkeit bringen, die nicht zuletzt ein eigenverantwortliches Dasein des Betroffenen behindern würde. Sondern wir riskieren auch, jemanden über Gebühr zu behandeln – und damit in Gefahr zu geraten, eine Therapieresistenz zu erwirken. Denn Psychotherapie sollte eine zeitlich begrenzte Hilfestellung sein, die darauf hinarbeitet, den Patienten wieder auf die Rückkehr in ein selbstständiges Leben vorzubereiten. Deshalb halte ich es generell für sinnvoll, einzelnen Krankheitsbildern einen Richtwert über die benötigte Stundenzahl an Psychotherapie zuzuordnen – ohne damit jedoch eine Verbindlichkeit, Budgetierung oder Limitierung zu verbinden. Denn die letztliche Einschätzung über die tatsächlich notwendigen Therapiestunden muss in der Hoheit des behandelnden Psychologen bleiben.
Manche „Überlänge“ von Psychotherapien kritisch hinterfragen
Dass mit einer eingreifenden Maßnahme zur Regulierung der Therapiedauer vornehmlich das Ziel erreicht werden soll, psychotherapeutische Kapazitäten freizumachen, um die Wartezeiten auf Therapie-Plätze zu verkürzen, ist allerdings völlig absurd. Eine Orientierung für Therapeuten und Patienten, welcher Behandlungsumfang am erfolgversprechendsten wäre, kann lediglich im Beifang zur Verkürzung von Psychotherapien führen – und damit den Nebeneffekt der Generierung freier Therapie-Plätze bei den Bestandstherapeuten erzielen. Ich kann den Aufschrei verstehen, der durch die Lande geht. Denn zunächst wirken Einschnitte in die Behandlungsdauer wie eine Leistungskürzung gegenüber psychisch kranken Menschen. Dass man mit einer Anpassung der Zahl an Therapiesitzungen aber sogar Gegenteiliges erwirken kann, wird bei aller Empörung vergessen: Niemand fällt in oder durch ein „Raster“, wenn wir die Überlänge mancher Psychotherapie kritisch auf den Prüfstand stellen. Insofern halte ich auch die derzeit kursierende Bezeichnung auch für recht polemisch, die der Ernsthaftigkeit des Spahn’schen Ansatzes nicht gerecht wird. Die bislang nur angedachten und damit am Anfang jedweden legislativen Prozesses stehenden Änderungen an den geltenden Regelungen sind also kein Grund zur Sorge.
Vielmehr gilt es zu bedenken: Gerade für jene psychischen Störungen, die in einer gestressten und leistungsorientierten Gesellschaft immer häufiger auftreten, gibt es heute gute Modelle für Kurzzeitbehandlungen, mit denen allen Seiten geholfen ist. Der Vorschlag, wonach im Hinblick auf die einzelnen Beschwerdebilder gewisse Vorgaben an die Menge der Therapiestunden gerichtet werden könnten, ist nach meinem Dafürhalten zunächst einer Diskussion wert. Trotzdem dient das Steuerungselement keinesfalls der Lösung des Problems, das der eigentlichen Schieflage zugrunde liegt: Weshalb benötigen immer mehr Bürger Psychotherapie? Welche politischen Maßnahmen sind angezeigt, um der Zunahme an seelischen Erkrankungen entgegenzuwirken? Wann orientieren wir uns endlich an einer sektorenübergreifenden Versorgung? Wie kann der Ausbau von Prävention und Gesundheitsförderung vorangetrieben werden? Und wann holt der Gesetzgeber es endlich nach, die Bedarfsanalyse in die Realität des 21. Jahrhunderts zu überführen, statt ständig nur Ressourcenknappheit zu verwalten?
Auf all diese Fragen habe ich vom Bundesgesundheitsminister bislang keine zufriedenstellenden Aussagen erhalten. Kürzere Behandlungszeiten und mehr Therapieplätze – für mich sind das zwei verschiedene Paar Schuhe…
In Deutschland warten hilfesuchende Menschen noch immer monatelang auf einen Psychotherapieplatz (bptk-auswertung-monatelange-wartezeiten-bei-psychotherapeutinnen). Durch die aktuelle Corona-Pandemie hat sich diese Situation nun weiter verschärft. Nun schlägt das Bundesgesundheitsministerium vor, die Anzahl der Psychotherapie-Stunden künftig nach bestimmten Krankheitsbildern begrenzen zu können. Kritiker sprachen umgehend von einer „Raster“-Psychotherapie, eine Petition gegen das Vorhaben erreichte innerhalb kürzester Zeit zehntausende Unterstützer – und auch die Psychotherapeuten lehnen ein Kontingent für Psychotherapie-Stunden empört zurück (vgl. dptv-unterstuetzung-petition-zu-rasterpsychotherapie-und-musterschreiben). Doch sind die Reaktionen nicht voreilig? Und steckt hinter dem Gedanken von Jens Spahn möglicherweise nicht doch ein bedenkenswerter Ansatz, der zumindest diskutiert werden sollte? Ohne Zweifel: Es braucht Reformen, denn jedes Jahr sind etwa 18 Millionen Bürger in der Bundesrepublik von einer psychischen Erkrankung betroffen (dgppn - Factsheet.pdf).
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