- 14. Juni 2017
Rechtssicherheit für geflüchtete Auszubildende und Betriebe schaffen
Zum aktuellen Duldungserlass von Innenminister Strobl erklären Kerstin Andreae MdB, stellvertretende Vorsitzende der Grünen Bundestagsfraktion und Andreas Schwarz MdL, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Landtag von Baden-Württemberg:
Wir begrüßen den Erlass von Innenminister Strobl, wonach die Erteilung einer Ausbildungsduldung auch dann in Betracht kommt, wenn der Geduldete eine qualifizierte Ausbildung absolviert, die im ersten Jahr an einer einjährigen Berufsfachschule und in den weiteren Jahren im Ausbildungsbetrieb stattfindet. „Wir Grüne wollen, dass gut integrierte Menschen in Deutschland bleiben können. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind leider bisher dünn. Wir brauchen eine Bleiberechtsregelung, die die Bedürfnisse der Betroffenen, der Wirtschaft und der Betriebe berücksichtigt und eine echte Bleibeperspektiven schafft“, betont Andreas Schwarz. Die Behörden müssen geduldete Personen mit Bleibeperspektive auch viel stärker als bisher proaktiv auf ihre Rechte hinweisen.
Mit dieser Verwaltungsvorschrift wird eine Lücke geschlossen, die durch das löchrige Aufenthaltsgesetz der Bundesregierung überhaupt erst möglich wurde. Eine Duldung soll laut Gesetz nur dann erteilt werden, wenn „konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen“. Dieser Halbsatz lässt jede Menge Interpretationen offen und führte bereits dazu, dass einige Ausländerbehörden eine Duldung trotz nachgewiesener Ausbildung verweigerten. Wegen dieser Lücke kann die „3+2-Regelung“ einfach unterlaufen werden. Diese Auffassung vertritt auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einem entsprechenden Gutachten.
Leider führen solche Verwaltungsvorschriften aber nicht zu mehr Rechtssicherheit, da sie vor Gericht nicht den Status eines Gesetzes haben. „Solange das Gesetz selbst schlecht formuliert ist, bleibt es bei dem viel zu breiten Ermessungsspielraum für die Ausländerbehörden. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, endlich Klarheit zu schaffen und das Aufenthaltsgesetz zu ändern. Die Grüne Bundestagsfraktion hat bereits einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt“, so Kerstin Andreae.
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