
- 19. Oktober 2020
Die Schweiz verlässt den Weg des Rechtsstaates
Bern — Die Freunde der Verfassung, Trägerschaft des Notrecht-Referendums, lehnen die heute vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen als widerrechtlich ab. Die erneute Einschränkung der Grundrechte hat keine Rechtsgrundlage und basiert auf nicht geeichten Tests und fehlerhaften Modellrechnungen.
Wie der Bundesrat an seiner heutigen Medienkonferenz erklärt hat, befindet sich die Schweiz noch immer in der «besonderen Lage». Dies entspricht jedoch nicht den in Art. 6 des Epidemiengesetzes definierten Voraussetzungen. «Eine besondere Lage liegt vor», heisst es dort, «wenn: die ordentlichen Vollzugsorgane nicht in der Lage sind, den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen oder «eine erhöhte Ansteckungs- und Ausbreitungsgefahr» oder eine besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit» besteht.
Die Freunde der Verfassung weisen darauf hin, dass der PCR-Test keine aktuelle Ansteckung feststellt, sondern nur ein Bruchstück des SARS-Cov-2-Virus, das über Monate noch feststellbar bleibt, während das Virus seine Infektiosität längst verloren hat.
«Fallzahlen» sind nicht Ansteckungen
Konsequenterweise kann man auch nicht von einer erhöhten Ansteckungsgefahr sprechen, sondern nur von steigenden positiven Testergebnissen. Dass es sich bei diesen so genannten «Fallzahlen» nicht um tatsächliche Krankheitsfälle handelt, zeigt auch der Blick auf die Statistik der Hospitalisationen. Gerade mal 306 Personen oder 1,55 Prozent der positiv Getesteten wurden hospitalisiert. Von einer «besonderen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit» kann keine Rede sein.
Auch eine Überlastung der «ordentlichen Vollzugsorgane» in der Bekämpfung der Krankheit – dem gesetzlichen Erfordernis für die «besondere Lage» – ist nicht feststellbar. Die 21 täglichen Hospitalisierungen wegen Covid-19 – der Durchschnitt der letzten 14 Tage – entsprechen 0,7 Prozent der rund 2800 Personen, die jeden Tag in der Schweiz hospitalisiert werden (Bundesamt für Statistik, Basis 2018).
Wir weisen zudem darauf hin, dass das Bundesamt für Gesundheit nach wie vor keine Zahlen über den medizinischen Verlauf der so genannt «Infizierten» erhebt und veröffentlicht. Die meisten Personen in Quarantäne und Isolation werden nicht einmal medizinisch untersucht.
PCR-Test ist hochgradig unzuverlässig
Der PCR-Test, die Grundlage der Fallzahlen ist nicht geeicht. Die Anzahl der Zyklen, mit denen das virale Bruchstück vermehrt wird, spielt dabei eine entscheidende Rolle. Ab 30 Zyklen, schreibt das deutsche Robert Koch-Institut, kann nur noch eine geringe Viruslast festgestellt werden, «die nach bisherigen Erfahrungen mit einem Verlust der Anzüchtbarkeit [des Virus] einhergeht» «Entlassungskriterien aus der Isolierung», 17.7.2020).
Die Labors in der Schweiz führen 37 bis 45 Vermehrungszyklen durch und erzielen damit positive Testergebnisse, die weit jenseits realer Ansteckungsgefahren liegen. Trotz dieses Wildwuchses an Testverfahren hat es das BAG bis jetzt versäumt, klare Regeln aufzustellen.
Dass sich zur Zeit (BAG, aktuelle Lage) über 32’000 Personen ohne zuverlässige Diagnose und klare Rechtsgrundlage in Isolation und Quarantäne befinden, ist für einen Rechtsstaat skandalös und wird mit Sicherheit politische Folgen haben.
Eine zweite Welle der Panikmache
Die Aussage von Bundesrat Berset anlässlich der heutigen Medienkonferenz «die zweite Welle ist da – früher und stärker als erwartet» halten wir für eine gefährliche Verbreitung von Angst. Ihr Wahrheitsgehalt ist nicht besser als die Studie von Prof. Jacques Fellay, Mitglied der bundesrätlichen Covid-19-Task Force, der im April mit einer fehlerhaften Hochrechnung vor einer zweiten Welle im Sommer mit 5000 bis 20’000 Covid-19-Todesfällen warnte. (Mehr dazu: «Modellrechnung der ETH Lausanne für eine zweite Welle in der Schweiz enthält gravierende Fehler»)
Die Freunde der Verfassung halten die Einschränkung der Grundrechte aufgrund nicht geeichter Testverfahren, fehlerhafter Hochrechnungen und mangelnder rechtlicher Grundlagen für ein deutliches Zeichen, dass sich Regierung und Verwaltung in dramatischer Weise von den Verfassungsgrundlagen entfernt haben. Neben dem laufenden Referendum gegen das Covid-19-Gesetz bereiten sie eine Volksinitiative vor, damit Einschränkungen der Grundrechte nicht mehr ohne Parlamentsbeschluss verfügt werden können.
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