Aktion Sühnezeichen Friedensdienste kritisiert den Geschichtsrevisionismus der AfD
Verfasst von Friederike Schmidt | Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V. am . Veröffentlicht in Politik
„Kalkulierte Tabubrüche der AfD dulden wir nicht.“
„Die gestrigen Worte des Vorsitzenden der AfD Thüringen sind kein einmaliger Ausrutscher. Sie sind ein kalkulierter Tabubruch, auch um Aufmerksamkeit zu erheischen. Wir kritisieren das völkische Weltbild der AfD, das wir nicht nur in den wiederholten Äußerungen seiner Funktionär_innen, sondern auch in deren Parteiprogramm erkennen können“, sagt Dr. Stephan Reimers, Vorsitzender von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste. „Personell und ideologisch reicht das AfD-Spektrum bis tief in rechtsextreme Kreise, floskelhafte Abgrenzungen ändern daran nichts.
Verfasst von Norbert Moosmann am . Veröffentlicht in Politik
LESERBRIEF
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat mit seiner Pressemitteilung vom 9. Januar 2017 seine Entscheidung veröffentlicht, dass mein Wiederaufnahmeantrag „gescheitert“ ist. Entgegen der ursprünglichen Auffassung des Landgerichts Freiburg sah man die formalen Voraussetzungen als gegeben an. Damit war eine wichtige Hürde der Wiederaufnahme genommen. Allerdings wurden sämtliche Beweise beiseite gewischt und damit der Antrag als „unzulässig“ deklariert.
In der Pressemitteilung wird von einer „anonymen Zeugenaussage, wonach der „Anschlag“ von einem Dritten ausgeführt worden sein soll“ gesprochen. Hierzu stelle ich fest: Es gibt keine anonyme Zeugenaussage. Es gibt eine Zeugenaussage, die uns von einem Rechtsanwalt erreicht hat, die einen Tatablauf und Hintergründe zur Täterschaft schildert. Der Anwalt, der dem Gericht namentlich bekannt ist, teilt mit, dass er sich von der „Ernsthaftigkeit und Wahrhaftigkeit“ des Anliegens überzeugt hat. Es wäre originäre Aufgabe im Sinne der Wahrheitsfindung des Gerichts dieser Spur nachzugehen. Wir haben entsprechende Anträge gestellt, den Anwalt als Zeugen zu laden; ggf. auf seine Mandantin / seinen Mandanten einzuwirken, weitere Angaben zu machen bzw. öffentlich zu der Aussage zu stehen.
Verfasst von Gudrun Steinbach | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V am . Veröffentlicht in Politik
Der Steuertipp der Lohi – Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.:
2017 dürfen Steuerzahler mit einer, wenn auch kleinen, Entlastung rechnen. So steigt der Grundfreibetrag im neuen Steuerjahr von 8.652 auf 8.820 Euro, für Verheiratete gilt der doppelte Betrag. Zudem wird, durch eine leichte Änderung bei den Einkommensteuer-Tarifen, der Effekt der sogenannten „kalten Progression“ etwas abgemildert. „Aufgrund der derzeit sehr niedrigen Inflation wird die Veränderung für den einzelnen Steuerpflichtigen aber voraussichtlich kaum spürbar sein“, erklärt Robert Dottl, Vorstandsvorsitzender der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.), „obwohl der Staat damit die Steuern um ca. 1,37 Mrd. Euro senkt.“
Verfasst von Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am . Veröffentlicht in Politik
Zum aktuellen Statusbericht von Bundesministerin Hendricks: BdSt fordert den Komplettumzug der Bundesregierung von Bonn nach Berlin
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt den Statusbericht von Bundesministerin Barbara Hendricks (SPD) zum Berlin/Bonn-Gesetz. Für diesen heute vorgestellten Bericht hatte sich der BdSt seit langem eingesetzt, weil allen bisherigen Teilungskostenberichten wichtige Effizienz-Analysen fehlen. Jetzt haben die Bundestagsabgeordneten eine Grundlage, um den Sinn des seit 22 Jahren geltenden Berlin/Bonn-Gesetzes endlich ernsthaft zu hinterfragen. „Das Berlin/Bonn-Gesetz hat sich überlebt“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Die Zweiteilung muss beendet werden, weil die Regierungsarbeit einen zentralen Standort braucht – und das ist Berlin!“