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  • 15. Juli 2015

Unsicherheit bei Auslegung des novellierten Energiedienstleistungsgesetzes

Von Katharina Fraune | Wirtschaftsregion Südwest GmbH

Infoveranstaltung zur Auditierungspflicht für betroffene Firmen und Kommunen im Landkreis Waldshut

Zeit und Geld müssen investiert werden. Das muss den Unternehmen und Kommunen bewusst sein. Hilfestellungen bei der Umsetzung des neuen Energiedienstleistungsgesetzes hat jetzt aber eine Informationsveranstaltung geliefert, welche in Zusammenarbeit von der Wirtschaftsregion Südwest GmbH (WSW), der Energieagentur Schwarzwald-Hochrhein und Klimapartner Oberrhein angeboten wurde. Eingeladen waren alle Unternehmen und Kommunen aus dem Kreis Waldshut, die per Definition unter die erweiterte Energieauditierungspflicht fallen. Obwohl Skepsis zum Nutzen des Energieaudits herrschte, konnten den Anwesenden doch auch die mit dem Zertifikat verbundenen Möglichkeiten zum Klimaschutz aufgezeigt werden.

Die Bausteine für ein Energieaudit sind zahlreich, ebenso wie die Fragen, welche die Teilnehmer bei der Veranstaltung stellten. Schwierigkeiten macht insbesondere die Frage nach der Einordnung der Unternehmensbereiche, die auditiert werden müssen. Nicht eingeschlossen in die Auditierungspflicht sind beispielsweise hoheitliche Aufgaben und Regiebetriebe - das sind kommunale Betriebe, die eigenständig arbeiten, aber kommunal verwaltet sind. Komplex wird im konkreten Fall die Einordnung, wenn beispielsweise die kommunale Frischwasserversorgung auditiert werden muss, die Abwasserentsorgung hingegen nicht - unabhängig der Mitarbeiterzahl.

Viele Standorte, viele offene Fragestellungen - auf diese einfache Formel lässt sich ein schwieriger Themenkomplex fassen, der ebenfalls zur Sprache kam. Die Unternehmen sorgen sich, dass die Erfassung der relevanten Energiefaktoren aller Außenstellen die eigenen Kapazitäten überschreitet. Hier weiß Thomas Koch, Geschäftsführer von „Energieberatung SDL“ und Referent des Nachmittags, einen gesetzlichen Ausweg: Das Multisite-Verfahren ermöglicht es, mehrere Standorte zu einem Cluster zusammenzufassen und gemeinsam zu betrachten. Auch weitere hilfreiche Tipps hat der hinzugezogene Experte parat: „Wenn die Qualifikation im Unternehmen vorhanden ist, dann kann das Audit durchaus auch intern vorbereitet werden.“ Hilfreich sei es hierbei, ein kleines Team mit dem Thema zu betrauen, das jenseits des Tagesgeschäfts sich Zeit für die Betrachtung aller Unternehmensbereiche nimmt. Letztendlich muss alles einheitlich bewertet werden, wofür es einer genauen Aufstellung aller vorhandenen Energieträger, deren Verbrauch und Kosten bedarf.

Anstatt den Sinn des neuen Gesetzes zu hinterfragen, plädiert Koch dafür, es als Chance zu nutzen, den eigenen Betrieb genauer zu betrachten und Investitionsdefizite zu erkennen. Politisch gewollt ist dabei, dass die Kommunen als gutes Beispiel bei der Energieeffizienz und Durchführung des Audits vorangehen. Zwar fallen noch nicht alle Kommunen und Unternehmen unter das neue Gesetz, aber eine Ausweitung auch auf kleinere und mittelständige Unternehmen und Kommunen erscheint den anwesenden Experten als möglich. Bis dahin werden auch die bislang noch offenen Fragen, Sonderfälle und Definitionen abgeklärt sein. An dem entsprechenden Merkblatt feilt aktuell die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) als überwachende Behörde. Das bedarf natürlich Zeit, doch im besten Fall können Unternehmen später auch Geld sparen, wenn sie das Audit für die Optimierung ihrer Betriebsstrukturen nutzen.


Ressort: Lörrach

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