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Regierungspräsidium prüft Spannbetonbrücken im Landkreis
Verkehrsbehinderung ©Gerald Kaufmann
  • 13. Januar 2025

Regierungspräsidium prüft Spannbetonbrücken im Landkreis

Von Landratsamt Waldshut | Heike Spannagel

Waldshut-Tiengen — An den drei Spannbetonbrücken im Landkreis

Waldshut finden aus Sicherheitsgründen ab Mittwoch Sonderprüfungen durch das Regierungspräsidium Freiburg statt. Für Verkehrsteilnehmende bedeutet das kleinere Einschränkungen. Überprüft wird die Talbrücke entlang der B 500 in Waldkirch, die Brücke über die Alb bei Tiefenstein auf der L 153 sowie die Brücke über die Wutach in Ewattingen auf der L 171.

Aufgrund der notwendigen Sonderprüfungen kommt es zu folgenden Einschränkungen für den Verkehr:

Talbrücke, B 500:

Am Mittwoch 15.01.2025, vormittags, wird in dem vierspurig ausgebauten Bereich ein Fahrstreifen gesperrt, der zweite Fahrstreifen verengt und teilweise auf die Gegenfahrbahn geführt. Deshalb darf in der Gegenrichtung nicht überholt werden (Überholverbot).

Brücke über die Alb, L 153:

Die Brücke wird nachmittags am 15.01.2025 halbseitig gesperrt

Brücke über die Wutach, L 171:

Am Donnerstag, 16.01.2025, wir die Brücke ganztägig halbseitig gesperrt.

Hintergrund:
Das Verkehrsministerium Baden – Württemberg hatte vor Weihnachten angekündigt, dass das Land seine Kontrollen und Maßnahmen zur Sicherung von Brücken mit gleichartiger Bautechnik und damit ähnlichen Risiken wie der eingestürzten Carolabrücke in Dresden zu intensivieren. In diesem Zusammenhang finden die genannten Sonderprüfungen statt. Auf Basis ihrer Ergebnisse werden anschließend notwendigen Sicherheitsmaßnahmen wie etwa Abstandsgebote für Lkws, Tonnagebeschränkung oder Sperrung einzelner Fahrstreifen endgültig festgelegt und umgesetzt.




Ressort: Waldshut

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