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Der ACV erklärt, wie das Hochzeitsauto verkehrssicher bleibt

Ob mit Blumen geschmückt, von Blechdosen begleitet oder als Teil eines Autokorsos – das Hochzeitsauto ist bei vielen Trauungen ein echter Blickfang und wird oft kreativ dekoriert. Doch sobald es am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der ACV Automobil-Club Verkehr beantwortet sieben häufige Fragen zu erlaubter Dekoration, hupenden Konvois und besonderen Fahrzeugtypen.

1. Was ist bei Fahrzeugdekoration zu beachten?

Grundsätzlich dürfen Autos geschmückt werden – wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Schmuck muss sicher befestigt sein
    Rechtlich zählt der Autoschmuck als Ladung und fällt damit unter die Vorschriften zur Ladungssicherung gemäß § 22 StVO. Dabei muss er so befestigt sein, dass er sich auch bei höheren Geschwindigkeiten, einer Vollbremsung oder einem Ausweichmanöver nicht löst, verrutscht oder herabfällt. Wer den Schmuck unsachgemäß befestigt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern bei Gefährdung oder Unfall auch Punkte in Flensburg. Zudem kann die Kfz-Versicherung im Schadensfall die Leistung verweigern, wenn die Dekoration nicht ausreichend gesichert war. Verursacht herabfallende Dekoration einen Unfall, haftet der Fahrzeughalter unter Umständen auch zivilrechtlich – unabhängig vom Verschulden.
  • Kennzeichen und Lichter müssen sichtbar bleiben
    Laut § 23 Abs. 1 Satz 3 StVO müssen Nummernschild und Leuchten jederzeit gut sichtbar und funktionsfähig bleiben. Ein „Just Married“-Schild oder andere Dekorationen dürfen daher weder das Kennzeichen noch die Beleuchtung verdecken oder deren Funktion beeinträchtigen.
  • Die Sicht des Fahrers darf nicht eingeschränkt werden
    Bewegt sich der Autoschmuck während der Fahrt so, dass er die Sicht des Fahrers beeinträchtigt, liegt ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1 Satz 1 StVO vor. Es ist darauf zu achten, dass weder Blumenschmuck auf der Motorhaube noch hängende Elemente Windschutzscheibe oder Spiegel verdecken.

Schlafmangel erhöht das Unfallrisiko im Straßenverkehr

Die Kampagne „Vorsicht Sekundenschlaf!" informiert

Bonn – Fast jeder kennt es, hin und wieder nicht abschalten zu können und entsprechend schlecht zu schlafen. Dies kann jedoch gefährliche Auswirkungen auf die Teilnahme am Straßenverkehr haben. „Wer nicht ausreichend schläft, riskiert einen Sekundenschlaf und einen Verkehrsunfall in der Folge", so
Dr. Wilfried Böhning, Chefarzt des Schlafmedizinisches Zentrums der Karl-Hansen-Klinik. Jede Stunde ohne Schlaf erhöht laut der AAA Foundation for Traffic Safety (2016) das Risiko für einen Verkehrsunfall: Im Vergleich zu einer Schlafdauer von sieben Stunden oder mehr ist nach nur vier bis fünf Stunden Schlaf, die Wahrscheinlichkeit für einen Verkehrsunfall 4,3-mal höher. Nach weniger als vier Stunden Schlaf ist das Risiko hierfür sogar 11,5-mal höher.

„Marke Deutschland” abgewertet

- als Folge des VW-Skandals, um 191 Milliarden US-Dollar

Kürzliche Enthüllungen über 11 Millionen Dieselfahrzeuge in die eine Software zur Manipulation von Abgasmessungen eingebaut wurde, kratzen nicht nur am guten Ruf von VW, sondern wirkt sich negativ auf die gesamte deutsche Staatsmarke aus.

Brand Finance zufolge hat Deutschland dadurch seine Stellung als stärkste Staatsmarke verloren. Das Markenbewertungs- und Strategieberatungsunternehmen bewertet für die 100 erfolgreichsten Länder, welchen finanziellen Einfluss Image und Ruf auf den Wert der Staatsmarke haben. Die Ergebnisse werden in ihrer jährlichen Studie, dem Brand Finance Nation Brands Bericht, veröffentlicht. Der Bericht zeigt messbare Schäden am langfristigen Finanzpotential der „Marke Deutschland", deren Wert um 191 Milliarden US-Dollar auf 4,2 Billionen US-Dollar gefallen ist, 4% niedriger als noch im Jahr 2014.

„Die deutsche Industrie wird für ihre Effizienz und Zuverlässigkeit gelobt und die Deutschen werden für hart arbeitend, ehrlich und gesetzestreu gehalten. Dass eine solche deutsche Kultmarke sich derart zu verhalten vermag, macht über Jahrzehnte angesammelten Goodwill zunichte, verleumdet die deutsche Industrie und lässt den Bestechungsskandal um Siemens weniger wie einen Einzelfall aussehen, als einen weiteren Beweis für einen weitgreifenden Missstand in der deutschen Unternehmenskultur”, sagt David Haigh, CEO von Brand Finance.

6. Bodensee-Klassik: „Servus, Grüezi und Hallo“

Hamburg  – Alpenromantik und automobile Klassiker: Das vereint die 6. Bodensee-Klassik 2017, die vom 4. bis 6. Mai stattfindet. Startpunkt jedes Tages ist das Bregenzer Festspielhaus am Bodensee in Österreich. Von dort geht es für die 180 Oldtimer und Youngtimer auf rund 600 Kilometern durch die schönsten Winkel des Dreiländerecks von Deutschland, Österreich und der Schweiz: Das Allgäu, Vorarlberg, Tirol, St. Gallen und das Appenzellerland stehen unter anderem auf dem Programm. Bildrechte AUTO BILD KLASSIKsagt Frank B. Meyer, stellvertretender Chefredakteur von AUTO BILD KLASSIK. „Bei den Starts und Zieleinläufen und wenn der Rallyetross über Marktplätze und durch Fußgängerzonen rollt, bleibt für Klassiker-Fans genügend Zeit, die Oldtimer aus der Nähe zu bewundern. Auch die Teilnehmer werden entspannt sein, denn das Motto lautet ‚Reisen statt Rasen‘.“

ACV bringt 2026 Deutschlands ersten Wasserstoff-Abschleppwagen auf die Straße

Klimafair unterwegs

Der ACV Automobil-Club Verkehr baut sein Engagement für nachhaltige Mobilität weiter aus und wird ab Anfang 2026 als erster deutscher Automobilclub einen lokal emissionsfreien Abschleppwagen im Alltagsbetrieb einsetzen. Mit dem Einsatz eines Fahrzeugs auf Wasserstoff-Basis im Raum Köln möchte der Club aufzeigen, welches Potenzial emissionsfreie Antriebstechnologien auch für seine klassische Kernleistung der Unfall- und Pannenhilfe bieten. Der ACV verbindet damit seinen Anspruch, in Notsituationen ein verlässlicher Partner zu sein, mit dem Ziel, ökologische Verantwortung zu übernehmen und die Dekarbonisierung des Straßenverkehrs aktiv voranzutreiben.

„In Deutschland finden jedes Jahr mehrere hunderttausend Abschleppvorgänge statt – und jeder davon verursacht Emissionen. Daraus ergibt sich eine klare Verantwortung für unsere Branche. Der ACV ist der erste Automobilclub in Deutschland, der dieses Thema aktiv vorantreibt und in ein lokal emissionsfreies Abschleppfahrzeug investiert. Mit diesem Pilotprojekt wollen wir Erfahrungen sammeln, neue Wege erproben und deutlich machen, dass die Zukunft der Pannen- und Unfallhilfe emissionsfrei sein kann“, erklärt ACV Geschäftsführer Holger Küster.

Pilotprojekt mit starken Partnern

Im Pilotprojekt kommt ein PH2P Truck von Paul Nutzfahrzeuge zum Einsatz, der auf einem Mercedes Atego 4x2-Chassis basiert. Der Brennstoffzellen-Lkw verfügt im Anhängerbetrieb über ein zulässiges Gesamtgewicht von 26 Tonnen, hat eine Reichweite von rund 450 Kilometern und ist mit einer 85-Kilowatt-Brennstoffzelle, einem 200-Kilowatt-Antrieb mit 3.100 Newtonmetern Dauerdrehmoment sowie einer 133-Kilowattstunden-Batterie ausgestattet. Der Wasserstofftank fasst 30 Kilogramm und kann innerhalb von zehn bis fünfzehn Minuten komplett befüllt werden.

Für den Einsatz als Abschleppwagen wird das Fahrzeug bei Wellmeyer Fahrzeugbau mit einem hydraulischen Schiebeplateau mit einer Traglast von vier Tonnen umgebaut. Die Betankung erfolgt über das Netz von H2 MOBILITY, das im Kölner Raum eine schnelle und zuverlässige Versorgung rund um die Uhr sicherstellt. Eingesetzt wird der Wasserstoff-Abschleppwagen vom ACV Partner KAD Kölner Abschleppdienst, der ihn künftig bei Abschleppvorgängen im Rheinland und der Umgebung nutzen wird.

ACV gibt praktische Tipps und erklärt, welche Regeln für Transport und Ladungssicherung gelten

Mit Beginn der Vorweihnachtszeit stellt sich vielen die Frage, wie der frisch ausgewählte Weihnachtsbaum sicher nach Hause transportiert wird. Ob im Auto, auf dem Dach, im Anhänger oder mit dem Fahrrad: Für jede Transportmethode gelten klare Sicherheitsanforderungen. Der ACV Automobil-Club Verkehr erläutert, worauf beim Transport geachtet werden sollte und welche Vorschriften der Gesetzgeber vorsieht.

Sicherer Transport im Auto

Je nach Größe kann der Weihnachtsbaum im Kofferraum, im Fahrgastraum oder auf dem Dach transportiert werden. Im Innenraum sollte der Stamm immer nach vorne gegen die Rückenlehne des Beifahrersitzes platziert werden, um bei Bremsmanövern maximale Sicherheit zu gewährleisten. Wird mehr Platz benötigt, kann der Beifahrersitz nach vorne geschoben werden. Ein Holzbrett zwischen Rückenlehne und Stamm gibt zusätzliche Stabilität und schützt vor Beschädigungen.

ACV Tipp: Vor dem Einladen lose Äste zusammenbinden und den Innenraum mit einer Decke auslegen – das erleichtert die Sicherung und schützt das Fahrzeug.

ADAC legt ersten Zwischenbericht zum Alltagstest von SCR-Nachrüstsystemen vor

Auswertung der Daten belegt die weitgehende Stabilität und Wirksamkeit

Der ADAC, Europas größter Mobilitätsclub, hat den ersten Zwischenbericht zum Alltagstest von SCR-Nachrüstsystemen für Dieselfahrzeuge vorgelegt. Die Auswertung der Daten aus der ersten Testetappe über 10.000 Kilometer belegen die weitgehende Stabilität und Wirksamkeit der Systeme aus dem ersten Förderprojekt. Durch die Nachbehandlung der Abgase konnte der Stickoxid- Ausstoß zwischen 60 und 80 Prozent vermindert werden. Die Messungen in dem vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg geförderten Alltagstest zeigen wieder deutlich das Grundproblem aller drei getesteten Euro 5 Dieselfahrzeuge: Auch unter günstigen äußeren Bedingungen bei Temperaturen ab 23 Grad produzieren die Testfahrzeuge auf der Straße ungereinigte Rohemissionen, die in der Spitze rund 1.200 Milligramm Stickoxid (NO x ) pro Kilometer erreichen (siehe Grafik 1). Sie liegen damit in der Realität um ein Vielfaches über den offiziellen Grenzwerten, die in dem damals geltenden Zulassungsverfahren maßgeblich waren und auf dem Prüfstand auch erreicht wurden.

ADAC Württemberg setzt auf konstruktive Zusammenarbeit

Der ADAC Württemberg unterstützt die Pläne der Landesregierung für eine verbesserte Luftqualität in Stuttgart. Am vergangenen Freitag hat der Mobilitätsclub seine Stellungnahme zur dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans beim Regierungspräsidiums Stuttgart eingereicht. Die Stellungnahme basiert auf dem aktuellen Positionspapier des Clubs zu den geplanten Fahrverboten in Stuttgart.

„Wir befinden uns in konstruktiven Gesprächen mit dem Landesverkehrsministerium, um die Ausgestaltung des Luftreinhalteplans für Stuttgart aktiv zu begleiten“, betont Volker Zahn, Abteilungsleiter Verkehr und Umwelt beim ADAC Württemberg. Die geplanten Maßnahmen seien für den ADAC Württemberg fachlich nachvollziehbar und notwendig.

ADAC zieht in Sindelfingen um

Die ADAC Geschäftsstelle & Reisebüro in Sindelfingen schließt am 4. und 5. April aufgrund eines Umzugs innerhalb des Breuningerlands. Ab 7. April ist sie an neuer Stelle im Obergeschoss wieder für Mitglieder und Kunden geöffnet.

Die ADAC Geschäftsstelle & Reisebüro Sindelfingen zieht innerhalb des Breuningerlands um. Daher ist sie für die Dauer der Umbauarbeiten am Freitag, 4. April und Samstag, 5. April komplett geschlossen. Ab Montag, 7. April öffnet sie wieder an neuer Stelle im Obergeschoss und ist zu den üblichen Öffnungszeiten von 10 bis 20 Uhr für ADAC Mitglieder und Kunden da. Diese erhalten dort ihre gewohnten ADAC Leistungen: alles rund um Mitgliedschaft und Versicherungen, Beratung und Buchung von Reisen sowie Vignetten oder ADAC Toursets.

Aktuelle AUTO BILD-Ausgabe erscheint mit Elektro-Special

Die neue Lust an leiser Fortbewegung:

Hamburg, 24. November 2016 – Ist der Verbrennungsmotor in 14 Jahren Geschichte? Dass es so kommen wird, ist immer wahrscheinlicher: Nach dem Bundesrat hat sich jetzt auch die IG Metall dafür ausgesprochen, ab 2030 nur noch neue Autos ohne Benzin- oder Dieselmotor zuzulassen. AUTO BILD trägt dieser Entwicklung Rechnung: In der aktuellen Ausgabe 47/2016 (EVT: 25.11.2016) gibt es erstmals ein Elektro-Special. Bernd Wieland, Chefredakteur von AUTO BILD: „Wir haben die E-Mobilität von Anfang an aktiv belgeitet. Das neue Elektro-Special widmet sich ganz dem Thema und bietet Kaufberatung, Reportagen und Vergleiche für alle Autofahrer – vom Elektro-Enthusiasten bis zum Strom-Skeptiker.“

Auswirkungen der Digitalisierung auf die Wirtschaft

In der jüngeren Vergangenheit hat die Digitalisierung zu einigen revolutionären Entwicklungen in den verschiedensten Branchen geführt. Unternehmen müssen sich dementsprechend an die hierdurch entstandenen Veränderungen anpassen, wenn sie nicht auf lange Sicht vom Markt verdrängt werden möchten. Dementsprechend hat die Digitalisierung bereits jetzt großen Einfluss auf die Wirtschaft genommen und aufgrund des voranschreitenden technologischen Fortschritts ist anzunehmen, dass sie auch in Zukunft eine wichtige Rolle für Unternehmen spielen wird.

Etablierung neuer Geschäftsmodelle

Die Digitalisierung ruft neue Geschäftsmodelle hervor, die ohne technologische Innovationen nicht möglich gewesen wären. Dies führt dazu, dass neue Wettbewerber in Branchen mit alteingesessenen Betrieben eintreten und die Platzhirsche mit neuartigen Produkten und Dienstleistungen herausfordern. Ein Beispiel hierfür ist der Automobilkonzern Tesla, der die Elektromobilität entscheidend vorangetrieben hat. Die vom Konzern entwickelten und auf den Markt gebrachten Elektroautos haben bewirkt, dass sich auch die deutsche Automobilindustrie verstärkt mit dem Bau von Elektrofahrzeugen auseinandersetzt, um keine Marktanteile zu verlieren. Dabei hat sich Tesla unter anderem auf die Entwicklung von moderner Software konzentriert und einen großen digitalen Bildschirm in der Mittelkonsole integriert, was dafür gesorgt hat, dass auch andere Automobilmarken moderne digitale Bildschirme in ihre Fahrzeuge integrieren.

AUTO BILD KLASSIK: Rallyes starten im Mai und September

Hamburg, 3. Januar 2017 – Sie sind ein fester Termin im Kalender von Oldtimer-Fans: Die Bodensee-Klassik und die Hamburg-Berlin- Klassik – die schönsten Rallyes im Norden und Süden, ausgerichtet von der Fachzeitschrift AUTO BILD KLASSIK. Die 7. Bodensee- Klassik 2018 findet vom 3. bis 5. Mai statt. Interessierte können sich noch bis 28. Februar auf www.bodensee-klassik.de um eine Teilnahme bewerben. Start und Ziel ist an allen drei Rallyetagen das Festspielhaus in Bregenz.

Von dort geht es für die Teilnehmer auf den schönsten Nebenstraßen durch Deutschland und Österreich mit einem traumhaften Blick auf das Alpen- und Seenpanorama. So findet die Mittagsrast am 4. Mai in Uhldingen-Mühlhofen, Baden- Württemberg, mit Aussicht auf den Bodensee statt. Ein weiteres Highlight: Die Mittagspause am Samstag (5. Mai) verbringen die Teilnehmer im Festspielhaus in Füssen am Ufer des Forggensees im Allgäu. Auch die 11. Hamburg-Berlin-Klassik 2018 hält viele landschaftliche Höhepunkte bereit: Die Rallye führt vom 13. bis 15. September quer durch Norddeutschland. Vom 1. März bis 31. Mai können sich Oldtimer-Fans auf www.hamburg-berlin-klassik.de bewerben.

Auto bleibt Fortbewegungsmittel der Wahl

Deutsche wollen Mobilitätsverhalten langfristig nicht ändern

Coburg, 13. Mai 2020 - Wochenlang waren die Straßen wie leergefegt, jetzt beginnt die Rückkehr in eine neue Normalität. Doch wie sieht diese aus? Eine repräsentative Umfrage der HUK-COBURG zeigt, dass das Auto als Fortbewegungsmittel nach wie vor erste Wahl bleibt. Langfristige Auswirkungen auf das eigene Mobilitätsverhalten erwarten die wenigsten.

Zwei von drei Befragten (67 Prozent) gehen laut Umfrage nicht davon aus, dass die Corona-Krise ihr Mobilitätsverhalten langfristig verändert: Sie werden auch nach der Corona-Krise über-wiegend das Auto verwenden, um von A nach B zu kommen. So gaben 60 Prozent der Befragten an, sich aktuell am häufigsten mit dem Auto fortzubewegen, gefolgt von zu Fuß gehen (52 Prozent) und Fahrrad fahren (24 Prozent). Jeder vierte Befragte (25 Prozent) gibt an, dass das Auto als Fortbewegungsmittel durch die Corona-Krise sogar wichtiger für ihn geworden ist.

Der Autobahnausbau gefährdet unsere Gesundheit

Mehr Autobahnen fördern mehr Autoverkehr, mehr Autos und Lastwagen heisst mehr Unfälle, mehr Lärm, mehr Mikroplastik, mehr Luftverschmutzung und weniger Klimaschutz. Das ist das Gegenteil dessen, was wir wollen. Denn Gesundheitsschutz beim Verkehr heisst: Ja zu weniger Lärm und Luftverschmutzung, Ja zum Klimaschutz, Ja zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs – und deshalb NEIN zum masslosen Ausbau der Autobahnen. 

Am 24. November 2024 stimmen wir über einen Autobahnausbau ab. Als Ärztinnen und Ärzte sagen wir NEIN zu diesem unsinnigen Schritt, denn:

Mehr Autobahnen = mehr Leid

Je mehr Verkehr bei hoher Geschwindigkeit desto mehr Unfälle mit Schwerverletzten und Toten. 

Unser Rezept: NEIN zu mehr Autobahnen.

Mehr Autobahnen = mehr Lärm:

Je mehr Autos unterwegs sind und je schneller sie fahren, desto mehr Lärm entsteht. Er stammt vor allen von den Pneus. Lärm aber macht krank. Bereits heute sind 87% der Bevölkerung übermässigem Lärm ausgesetzt. Schlafstörungen, Stress, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Krankheiten wie Herzinfarkte, Diabetes, Konzentrationsstörungen, geringeres Leistungsvermögen und erschwerte Kommunikation sowie soziale Isolation sind die wissenschaftlich nachgewiesenen Folgen. Deshalb fordern die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung und die Weltgesundheitsorganisation WHO niedrigere Grenzwerte. 

Fazit: Mehr Verkehr auf schnelleren Strassen führt zu mehr Lärm. Lärm aber bedroht unsere Gesundheit. Unser Rezept: NEIN zu mehr Autobahnen.

Deutsche Umwelthilfe bewertet Entwurf des Luftreinhalteplans Düsseldorf als rechtswidrig

Deutsche Umwelthilfe bewertet Entwurf des Luftreinhalteplans Düsseldorf als rechtswidrig — Ministerpräsident Laschet knickt vor Dieselkonzernen ein und will bis 2024 die „Saubere Luft“ verweigern

Berlin - In dem Zwangsvollstreckungsverfahren für „Saubere Luft“ vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (3 M 123/18) hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am 24. August 2018 eine Stellungnahme zu dem von dem Land Nordrhein-Westfalen vorgelegten Luftreinhalteplan eingereicht. Diesen hatte die Bezirksregierung Düsseldorf erst zu Beginn des Erörterungstermins zum Zwangsvollstreckungsantrag der DUH am 21. August 2018 veröffentlicht. Die DUH bewertet in ihrer zwölfseitigen Stellungnahme den Entwurf des Luftreinhalteplans als rechtswidrig. Dieser enthält, ganz offensichtlich auf persönliche Anweisung des Ministerpräsidenten Armin Laschet, keine Diesel-Fahrverbote. Zudem sollen die Grenzwerte für das Diesel-Abgasgift NO2 nicht ‚schnellstmöglich‘, sondern erst in sechs Jahren eingehalten werden.

Die VW-Krise auf einen Blick: Zahlen, Fakten, Auswirkungen

30 Milliarden Euro soll der Skandal den Wolfsburger Konzern kosten

11 Millionen Autos sind weltweit betroffen. Allein in Deutschland ruft VW 2,4 Millionen VW-Modelle zurück. Die Quittung ist ein Quartalsverlust von 3,5 Milliarden Euro - der erste seit 20 Jahren. Dennoch: Die Bestellungen bei VW in Deutschland steigen. Die tatsächlichen Folgen sind noch nicht abzusehen, fest steht aber, dass es teuer wird: Die Norddeutsche Landesbank rechnet mit Kosten in Höhe von 30 Milliarden Euro.

Berlin, 04.11.2015. Einen Monat ist es her: Die Machenschaften um manipulierte Abgaswerte bei VW werden aufgedeckt - der Abgas-Skandal nimmt an Fahrt auf. VW stoppt den Verkauf von manipulierten Dieselautos in den USA. Daraufhin fällt der Aktienkurs drastisch. Innerhalb von zwei Tagen sind es über 20 Prozent. Die Anleger schockiert, das Vertrauen in die Marke VW angekratzt und die Betroffenen verunsichert. Seitdem vergeht kein Tag, an dem nicht über den Großkonzern berichtet wird.

Dieselnachrüstung reduziert Stickoxidbelastung deutlich

Der nachträgliche Einbau von Abgas-Reinigungsanlagen mit einer Selective Catalytic Reduction (SCR)-Technologie kann den Ausstoß von Stickoxiden bei Dieselfahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 5 im Stadtverkehr selbst unter ungünstigen Bedingungen um rund 50 Prozent senken. Im Idealfall sind es sogar über 70 Prozent. Das ist das Kernergebnis einer Testreihe, die der ADAC Württemberg mit Förderung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg von September 2017 bis Februar 2018 durchgeführt hat.

„Der Test des ADAC Württemberg hat die Fake News der Industrie endgültig widerlegt: Hardware-Nachrüstung funktioniert“, erklärt Dieter Roßkopf, Vorstandsvorsitzender des ADAC Württemberg. „Der Verbraucher kann erwarten, dass die Industrie die Verantwortung für die Produkte übernimmt, die sie bis vor kurzem unter dem Siegel der Umweltverträglichkeit verkauft hat. Politik und Industrie sind jetzt gefordert, schnell zu handeln. Sie haben viel zu lange übersehen, dass die Herstellung von Automobilen nicht nur wirtschaftliche, sondern auch ethische Anforderungen stellt.“

Drei Viertel aller Fahrzeuge im Südwesten parken auf privaten Flächen

Ausbau der Ladestationen dort ist besonders wichtig

Leitfaden „Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern“ zu Planung, Errichtung und Betrieb erschienen

Um Elektroautos jederzeit günstig laden zu können, braucht es den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur. Denn 76 Prozent aller Fahrzeuge in Baden-Württemberg parken zu Hause in eigenen Garagen oder Carports. Und rund die Hälfte aller Wohnungen im Land befinden sich in Mehrparteienhäusern. Informationen, wie das Errichten von Ladestationen dort gelingen kann, zeigt nun ein neuer Leitfaden der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW). Denn für vermietete Wohnungen oder bei Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) ist dies mit höheren Anforderungen verbunden als etwa in einer selbstgenutzten Immobilie. Welche Rechte und Pflichten Mieterinnen und Mieter, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Wohnungseigentümergemeinschaften haben, beschreibt der Leitfaden „Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern“ auf 27 Seiten detailliert. Er ist kostenfrei auf der Internetseite der KEA-BW erhältlich: www.kea-bw.de/leitfaden-private-ladeinfrastruktur.

DVR warnt vor fataler Entwicklung für die Verkehrssicherheit

(DVR) - Die App „Google Maps" soll künftig auch in Deutschland vor Blitzern warnen. Was zunächst verlockend klingen mag, verstoße gegen geltendes Recht und gefährde die Verkehrssicherheit, erklärt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR).

„Sobald Google diese Funktion freischaltet, halten wir das Nutzen von Google Maps im Kraftfahrzeug für rechtswidrig", sagt Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des DVR. Paragraph 23 in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verbiete ganz klar, technische Geräte, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigten, beim Fahren zu verwenden. „Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen", heißt es wörtlich in Absatz 1c des Paragraphen. Diese Regelung hält der DVR für richtig. Denn für die Verkehrssicherheit hätten solche Warner eine fatale Wirkung. Christian Kellner: „Eine solche App finden wir aus zwei Gründen besonders problematisch:

Fahrtüchtig mit medizinischem Cannabis?

Seit März 2017 können sich Patientinnen und Patienten Cannabisblüten und daraus hergestellte Extrakte auf Betäubungsmittelrezept vom Arzt verschreiben lassen. Grundsätzlich dürfen diese Personen am Straßenverkehr teilnehmen, soweit sie nach Aufnahme der cannabisbasierten Medikamente noch in der Lage sind, ein Fahrzeug im Straßenverkehr sicher zu führen. Treten allerdings während der Fahrt Ausfallerscheinungen auf, die auf die Einwirkung dieser Medikamente zurückzuführen sind, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Darauf weist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hin.