- 20. Januar 2022
Abfallwirtschaft bittet um zeit- nahe Mitteilung von Adressänderungen
Jährlicher Abfallgebührenbescheid
Ab März 2022 versendet der Landkreis an die Haushalte die jährlichen Abfallgebührenbescheide. Weil es immer wieder zu Missverständnissen aufgrund falsch angegebener oder alter Adressen kommt, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, Wohnwechsel frühzeitig mitzuteilen. Beim Versand des jährlichen Abfallgebührenbescheids im März, muss die Abfallwirtschaft des Landkreises immer wieder feststellen, dass Adressen falsch angegeben oder veraltet sind. Ursächlich hierfür ist zumeist die Annahme, dass ein Umzug oder Zuzug in den bzw. Wegzug aus dem Landkreis automatisch der Abfallwirtschaft Waldshut gemeldet wird.
Bei verspäteter Abmeldung bspw. laufen deshalb häufig die Gebühren unnötig weiter und die Müllbehälter werden unberechtigterweise zum Teil von Fremden weiter genutzt. Um dies zu verhindern, bittet der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft die Bürgerinnen und Bürger darum, folgende Änderungen zeitnah mitzuteilen:
- Zuzug in den Landkreis (auch bei Einzug in einen bestehenden Haushalt)
- Umzug innerhalb des Landkreises (auch bei Mitnahme der Müllgefäße)
- Wegzug aus dem Landkreis
- Namensänderung z. B. durch Heirat/Tod des Tonneninhabers
- Änderung der Kontaktdaten z. B. Telefonnummer/E-Mail
- Gewerbeanmeldungen bzw. Abmeldungen
- Eintragung/Austragung oder Änderung einer Müllgemeinschaft
Änderungen können entweder per Post an Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Waldtorstraße 1, 79761 Waldshut-Tiengen, per E-Mail an
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