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Gutes tun und Steuern sparen: Tipps zum Spenden zur Weihnachtszeit
Der Geist der guten Weihnacht: Spenden zu Weihnachten ©udra11/Stock.Adobe
  • 17. Dezember 2019

Gutes tun und Steuern sparen: Tipps zum Spenden zur Weihnachtszeit

Von Amelie Möller | SRH Fernhochschule

Zu Weihnachten häufen sich alle Jahre wieder die Spendenaufrufe im Fernsehen und in den Sozialen Medien. Denn viele nutzen gerne die besinnliche Zeit, um auch anderen eine Freude zu bereiten. Warum also nicht mal etwas spenden – und dabei Steuern sparen? Damit bei der Steuererklärung unter dem Tannenbaum nichts schief geht, erklärt Prof. Dr. Matthias Hiller, Professor für Rechnungswesen an der SRH Fernhochschule – The Mobile University, die wichtigsten Punkte zur Steuererstattung von Spenden.

nutzen Sie auch die Weihnachtszeit um nicht nur den Liebsten eine Freude zu machen, sondern auch andere mit einer Spende zu unterstützen? Wie Sie dabei Steuern sparen können und was es zu beachten gibt, erklärt Ihnen Prof. Dr. Hiller von der SRH Fernhochschule:

Spenden sind Ausgaben, die von steuerpflichtigen Personen freiwillig und unentgeltlich zur Förderung eines bestimmten Zweckes geleistet werden. „Wer also in der besinnlichen Zeit einer guten Sache noch etwas zu kommen lassen möchte, hat vielfältige Möglichkeiten”, weiß Prof. Hiller. Dabei unterscheidet das Finanzamt nach den verschiedenen Förderzwecken. Die eine Kategorie sind Ausgaben zur Förderung mildtätiger, religiöser, wissenschaftlicher und gemeinnütziger Zwecke. Die andere Kategorie sind Ausgaben zur Förderung von Stiftungen sowie die Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen als Spende.

„Grundsätzlich kann die Spende als Geldspende und Sachspende erbracht werden. Eine Sachspende, zum Beispiel bei der beliebten Aktion Weihnachten im Schuhkarton, muss zum Marktpreis bewertet werden“, erläutert Prof. Hiller. Spenden sind Sonderausgaben und können bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Sie mindern damit das zu versteuernde Einkommen und folglich die zu zahlende Steuer „Für Parteispenden gilt dabei eine Besonderheit“, erklärt der Finanzexperte. „Die Hälfte der geleisteten Parteispende kann direkt von der Steuer abgezogen werden. Eine Parteispende i.H.v. 100 Euro führt zu einer Steuerentlastung von 50 Euro, wohingegen eine klassische Spende nur zu einer Steuerentlastung in Höhe ihres regulären Steuersatzes führt, dieser beträgt zwischen 0 und 45%.“

„Wer sich also großzügig gezeigt hat, muss die Spenden nachweisen, um die Steuerentlastung zu erhalten.“ Mit Ausnahme von Parteispenden dient der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung auf dem Kontoauszug für Spenden bis 200 Euro als Nachweis. „Für alle anderen Fälle benötigt man eine Spendenbescheinigung des Spendenempfängers“, so Prof. Hiller.

Sein Tipp für die Weihnachtszeit: Spenden ist eine großartige Sache und das Finanzamt belohnt diesen Einsatz. Somit eine Win-Win-Situation für die Steuerzahler. „Außerdem vergibt das Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen ein Spenden-Siegel, welches die Qualität der Spendenorganisation verbrieft. Dort wird zwar nicht der örtliche Verein geführt, bei Spenden an größere Organisationen kann es aber durchaus sinnvoll sein, sich einen Überblick beim DZI zu verschaffen“, so Prof. Hiller abschließend.


Ressort: Glaube und Gesellschaft

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