
- 20. Dezember 2023
Schwangerschaftsabbruch führt fast immer zu dauerhaftem Schuldgefühl und Verlustängsten
Beratungsstelle bemängelt unzureichende Aufklärung über die seelischen Folgen der Abtreibung
Die Diskussion über einen möglichen unbeschränkten Zugang zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland setzt sich unvermindert fort. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf dem Anspruch der Frau, niederschwellig und zu jedem Zeitpunkt eine Abtreibung durchzuführen. Der Leiter der Beratungsstelle „FamilienKnäuel“, Dennis Riehle (Konstanz), kritisiert an der Debatte die Einseitigkeit und fordert eine klare und unmissverständliche Gegenüberstellung des Rechts der Frau auf körperliche Selbstbestimmung sowie des Ungeborenen auf Leben: „Diese beiden Interessen müssen sorgfältig miteinander abgewogen werden und dürfen nicht aufgrund ideologischer oder zeitgeistiger Überzeugungen von Beginn an in Dysbalance stehen. Denn gerade im Zeitalter der Emanzipation ist es durchaus zumutbar, sich bereits vor dem Geschlechtsverkehr Gedanken darüber zu machen, ob man für Nachwuchs bereit ist.
Würden wir in unserer Gesellschaft mit dem Sexualakt etwas sorgsamer umgehen und ihn nicht zum bloßen Spaß oder der Befriedigung des Wunsches nach dem unüberdachten und schnellen ‚One-Night-Stand‘ degradieren, ließe sich so mancher Abort verhindern. Es darf heute nicht so viel verlangt sein, im Zweifel auch einmal Enthaltsamkeit zu üben oder die allseits verfügbaren Möglichkeiten der Verhütung zu nutzen. Dann gebe es auch keine ungewollten Schwangerschaften, die beendet werden müssten“, so der Coach vom Bodensee. Und er fügt an: „Schlussendlich herrscht wohl gerade bei denjenigen Frauen, die noch nie eine Abtreibung haben durchführen lassen, ein völlig falsches und verharmlostes Verständnis von diesem medizinischen Eingriff und seinen Konsequenzen, die auch noch über Jahre und Jahrzehnte bestehen bleiben und die Betroffenen prägen“.
Riehle weiß aus seiner ehrenamtlichen Tätigkeit, dass viele Frauen nach einem Schwangerschaftsabbruch in ein dauerhaftes Schuldgefühl und Verlustängste fallen, die einerseits meist ein Abbild der hormonellen Folgen der Abtreibung sind, andererseits aber auch auf die tiefen psychische Belastung zurückzuführen sind, die Betroffenen im Vorfeld der Entscheidung zum Abort gar nicht bekannt oder bewusst seien: „Oftmals wird in der öffentlichen Wahrnehmung vermittelt, dass das ein Vorgang im Vorbeigehen sei, den man schnell einmal zwischen Frühstück und Mittagessen mitnimmt. Mit solch einer beschönigenden Vorstellung gehen die Frauen die Gefahr ein, dass sie die schweren wie vielfältigen Neben- und Nachwirkungen von einem Schwangerschaftsabbruch komplett unterschätzen. Nicht selten höre ich dann im Nachhinein von den Menschen die Aussage ‚Hätte ich gewusst, was dieser Eingriff mit mir macht, hätte ich mir das alles besser überlegt!‘.
Insofern wird man wohl attestieren müssen, dass gerade in den Schwangerschaftskonfliktberatungen nicht immer umfassend, vollständig und unabhängig über Dimension, Ausmaß und Folgen der Abtreibung aufgeklärt wird. Und statt sich nun über die Abschaffung von § 218 StGB zu unterhalten, wäre es die Aufgabe der Politik, die Qualität dieser verpflichtenden Beratungsgespräche im Vorfeld eines künstlich herbeigeführten Aborts zu verbessern und sie in Händen solcher Experten zu legen, die nicht von feministischen Interessen geleitet sind. Tatsächlich bezweifle ich durchaus, dass die momentane Regelung zur Zulassung und Zertifizierung von anerkannten Stellen hinreichend Augenmerk auf Ergebnisoffenheit und Familienfreundlichkeit legt. Hier gibt es eindeutig Verbesserungsbedarf“, sagt Riehle abschließend.
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