- 12. Mai 2016
Bahnkunden-Verband sieht Bürgerbeteiligung vorgetäuscht
Anhörung zum Bundesverkehrswegeplan abgelehnt
Es sollte alles ganz anders werden bei diesem Bundesverkehrswegeplan, der bis 2030 gültig sein soll. Transparenz bei der Entscheidungsfindung, frühzeitige und umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung, nachvollziehbare Entscheidungen. Immerhin geht es um Investitionen von etwa 264 Milliarden Euro in den nächsten 15 Jahren.
Was ist von diesen heren Beteiligungszielen übriggeblieben? Der Bahnkunden-Verband ist zum jetzigen Zeitpunkt enttäuscht. Wie die vorhergehenden Pläne liegt der Schwerpunkt auch im vorgelegten Entwurf beim Straßenverkehr, die autofixierte Verkehrspolitik wird konsequent fortgesetzt. Die Bundesländer sollen weiterhin mit Ortsumgehungen und Erweiterungen bestehender Bundesstraßen wie aus dem Füllhorn bedacht werden; es fließt dafür über die Hälfte des Geldes in den Straßenbau. Von einem Umsteuern in der Verkehrspolitik kann da keine Rede sein.
Angesichts der breiten Kritik an den Kriterien und den ausgewählten Projekten hatte die Bundestagsfraktion Die Linke eine öffentliche Anhörung im Bundestag beantragt. Verständlich, wenn selbst das Umweltbundesamt feststellt, dass der vorgelegte Entwurf 11 der 12 Umweltvorgaben nicht erfülle. Auch der Bundesrechnungshof hatte kritisiert, dass Straßenbauprojekte schöngerechnet und Kosten einfach verschwiegen wurden. Da sollte es doch nur logisch sein, dass auch die Abgeordneten Beratungsbedarf haben. Haben sie scheinbar nicht. Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD lehnten die beantragte öffentliche Anhörung ab. Einen Diskussionsbedarf, so die Pressemitteilung der Linksfraktion, werde von der Mehrheit des Ausschusses nicht gesehen.
So ist zu erwarten, dass der vom Bundesverkehrsministerium vorgelegte Entwurf mit wenigen, kosmetischen Änderungen vom Bundeskabinett durchgewunken wird. Hinter vorgehaltener Hand wird als Begründung genannt: zu groß und unerwartet war die Bereitschaft von Verbänden und Einzelpersonen, ihre eigenen Ideen und Hinweise einzubringen. Zu überfordert wäre die Verwaltung mit der ernsthaften Auswertung aller Eingaben. Zu wenig bliebe dann vom ursprünglichen Entwurf und seiner Straßenfixiertheit übrig. Die demokratische Beteiligung, wenn sie wirklich gewünscht und eingefordert wird, sieht anders aus.
Die Vorspiegelung der gewollten Bürgerbeteiligung kommt für den DBV einem Betrug gleich. Der DBV-Bundesverband und viele seiner Gliederungen, die Anmerkungen zum Entwurf gemacht haben, haben wohl für den Papierkorb ihre Freizeit aufgeopfert.
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