- 06. November 2024
Im Petitionsausschuss: Höchstes Votum für den gestaffelten Mutterschutz
Am 13.11. dann im Plenum des Deutschen Bundestags
Berlin — Heute Morgen hat die Petition für den gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag einstimmig das höchste Votum erhalten. Damit wird sich das Plenum des Deutschen Bundestags am 14. November mit der Petition befassen. Die Betroffene Natascha Sagorski hatte die Petition im Februar 2022 gestartet, mehrfach als Sachverständige im Bundestag und in verschiedenen Landesparlamenten gesprochen und mit ihrer Kampagne viele „Leere Wiege – Volle Arbeitskraft?“ zuletzt viel prominente Unterstützung erfahren.
Nachdem sich alle Fraktionen bereits mehrfach für eine schnelle Umsetzung des gestaffelten Mutterschutzes ausgesprochen haben, der Bundesrat die Regierung zur Umsetzung aufgefordert und das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Anwendung des Mutterschutzgesetzes ohne Berücksichtigung von Frauen nach Fehlgeburten gerügt hat, liegt nun auch das äußert seltene einstimmige höchste Votum des Petitionsausschusses vor.
Nun kommt es auf eine schnelle Umsetzung des Votums an. Ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Fraktionen ist seit Längerem in Arbeit. „Ich hoffe sehr, dass dieses Votum der letzte Ausschlag dafür war, dass wir nun schnell zu einer Gesetzesänderung kommen. Das würde bedeuten, dass endlich keine Frau mehr am Tag nach einer Fehlgeburt wieder arbeiten muss, weil ihr in Zukunft ein gestaffelter Mutterschutz zusteht“, so Petentin Natascha Sagorski.
Erik von Malottki von der SPD: "Die Entscheidung des Petitionsausschusses ist ein ganz wichtiges Zeichen für eine Verbesserung des Mutterschutzes. Wir sind jetzt gefordert, das Anliegen auch gesetzlich zu verankern. Das Votum des Ausschusses zeigt, dass es im Parlament dafür breite Unterstützung gibt."
Melanie Bernstein von der CDU: "Schätzungsweise jede dritte Frau erleidet im Laufe ihres Lebens eine Fehlgeburt. Heute hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Petition zum Gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten mit dem höchstmöglichen Votum "zur Berücksichtigung" an die Bundesregierung überwiesen. Das ist eine gute Nachricht für die vielen betroffenen Frauen und ein großer Erfolg für Natascha Sagorski, die sich als Initiatorin der Petition seit Jahren für dieses wichtige Anliegen einsetzt!
Jetzt liegt der Ball beim Bundesfamilienministerium, den Ankündigungen der Ampel-Fraktionen Taten folgen zu lassen und endlich einen Gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten auf den Weg zu bringen! Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützen eine fraktionsübergreifende Lösung noch in dieser Legislaturperiode, dafür muss die Ampel jedoch endlich tätig werden! Als CDU/CSU-Fraktion danken wir den anderen Fraktionen, dass sie unserem Votum „zur Berücksichtigung“ gefolgt sind."
Warum ein Gestaffelter Mutterschutz?
Aktuell steht Frauen nach Fehlgeburten vor der 24. Schwangerschafts-Woche kein Mutterschutz zu. Ob und in welcher Form eine Krankschreibung der Frauen nach einer Fehlgeburt stattfindet, liegt im Ermessen des/der betreuenden Arztes/Ärztin, nicht immer wird eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung ausgestellt. Dieser Umstand belastet die Betroffenen oft zusätzlich. In vielen Fällen wird nicht berücksichtigt, dass auch im Falle von Fehlgeburten ein sogenanntes kleines Wochenbett (mindestens zwei Wochen freiwilliger Mutterschutz) notwendig ist. Den Betroffenen wird suggeriert, dass sie schnell wieder "funktionieren" sollen, weswegen etliche Frauen sich nicht trauen, Zeit für ihre Trauer einzufordern. Bei circa 60 Prozent der Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, treten Depressionen auf, was zu langen Arbeitsausfällen und hohen Kosten führt. Laut Berechnungen von IKK e.V. liegen die Gesamtmehrkosten für einen gestaffelten Mutterschutz dagegen nur im niedrigen zweistelligen Millionenbereich - ein Konzept also mit geringen Kosten und großer Wirkung.
Natascha Sagorski hat selbst eine Fehlgeburt erlebt und sollte am nächsten Tag wieder arbeiten gehen. Wie viele andere Frauen weiß sie, was eine Fehlgeburt bedeutet: Scham, Trauer, Schmerzen. „Fast niemand weiß, dass viele Frauen nach einer Fehlgeburt nicht automatisch krankgeschrieben werden.“ Hier liegt ein strukturelles Problem, eine Gesetzeslücke, über die bislang niemand gesprochen hat. Denn viele Betroffene bekommen keine oder nur eine zu kurze Krankschreibung, so Sagorski und führt aus, warum ein früher ansetzender Gestaffelter Mutterschutz sinnvoll wäre: „Aktuell ist es so: Eine Frau, die ihr Kind am letzten Tag der 23. Schwangerschaftswoche verliert, erhält 0 Tage Mutterschutz. Verliert sie ihr Kind nur 24 Stunden später, am ersten Tag der 24. Woche, stehen ihr 18 Wochen Mutterschutz zu. Diese harte Grenze ist hochgradig unfair und medizinisch sinnlos. Aber so lautet das geltende Recht momentan und das wollen wir ändern.“
Fehlgeburten sind zwar ein Tabu- aber kein Randthema. Laut Informationen des Bundestages verliert jede dritte Frau ihr Kind vor der 12. Schwangerschaftswoche. Es wird Zeit für eine Neuregelung des Mutterschutzgesetzes.
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