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Joël Thüring auf Einreichung einer Standesinitiative „Lachgas-Verbot“
Mit Lachgas zur Freude ©Gerald Kaufmann
  • 15. Februar 2022

Joël Thüring auf Einreichung einer Standesinitiative „Lachgas-Verbot“

Von Joël A. Thüring | Grossrat des Kantons Basel-Stadt

Lachgas (Distickstoffmonoxid) wird v.a. in der Zahnmedizin als Narkosemittel verwendet. In diesem Zusammenhang fällt es unter das Heilmittelgesetz und ist bewilligungspflichtig. Für weitere Zwecke im Handel, bspw. das Tunen von Automotoren oder zur Herstellung von geschlagenem Rahm, ist Lachgas problemlos erhältlich.

Lachgas hat sich in den letzten Jahren leider als „Partydroge“ etabliert und ist bei Jugendlichen beliebt, da es zu einem kurzen Rauschgefühl führt. Jedoch kann der Konsum massive Folgeschäden verursachen. Auch in Zusammenhang mit schweren oder tödlichen Autounfällen wurde der vorgängige Konsum von Lachgas als mögliche Unfallursache angegeben (bspw. beim tödlichen Autounfall in Arisdorf, BL im Herbst 2021). In verschiedenen Ländern Europas, wie den Niederlanden, wird zudem von einer Zunahme von Vergiftungsfällen berichtet. Dort sind Fälle von Jugendlichen bekannt, die bis zu 50 Kartuschen pro Tag konsumieren. Lachgas führt zwar nicht zu einer körperlichen, kann aber zu einer psychischen Abhängigkeit führen, wie Experten festhalten.

Auf die Schriftliche Anfrage Joël Thüring „Kontrolle des Lachgas-Verbots“ (Nr. 21.5761.02) räumte der Regierungsrat ein, dass der Konsum von Lachgas bei Jugendlichen nicht mehr als marginales Phänomen betrachtet werden kann. Er widerspricht damit dem Bundesrat, welcher im März 2021 in einer Interpellation von SP-Nationalrat Pierre-Alain Fridez noch von einem „marginalen Phänomen“ sprach. Entsprechende behördliche Kontrollen in Basel-Stadt in Läden und Barbetrieben bestätigten die Medienberichterstattungen zum vermehrten Konsum.

Gestützt auf die eidg. Chemikaliengesetzgebung können aber keine Betriebsschliessungen angeordnet werden. Diese wären theoretisch lediglich via Gastgewerbegesetz möglich. In seiner Antwort hält der Regierungsrat fest, dass insbesondere in der Partyszene Lachgas von den Konsumenten als Rauschmittel (Betäubungsmittel) verwendet wird. Denkbar wäre für den Regierungsrat deshalb, Lachgas dem Betäubungsmittelgesetz zu unterstellen. Hierzu müsse eine politische Lösung auf eidgenössischer Ebene angestrebt werden. Entsprechende kantonale Präventionsmassnahmen können nur begleitend wirken – wobei die Abteilung Sucht im GD bereits aktiv wurde. Zusätzlich hat das GD mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) Kontakt aufgenommen und eine klare Regelung im Bundesrecht beantragt, wie dies bereits in Frankreich geschehen ist.

Letztlich handelt es sich aber um einen politischen Prozess, welcher nicht vom BAG gesteuert werden kann. Zumindest die Beantwortung der Interpellation Fridez lässt Zweifel offen, ob ein tatsächlicher Wille zum Erkennen des Handlungsbedarfs seitens Bund vorhanden ist. Hinzuweisen ist zudem, dass seitens der baselstädtischen Politik bereits im Jahr 2009 Forderungen für ein Verbot aufgestellt wurden (durch SP-Grossrätin Brigitte Hollinger). Bis dato wurde aber nicht gehandelt.

Der Regierungsrat wird beauftragt, im Namen des Kantons Basel-Stadt bei der Bundesversammlung, gestützt auf Art. 160 Abs. I der Bundesverfassung, folgende Standesinitiative einzureichen: „Das Bundesparlament und die Bundesbehörden werden ersucht,

- den Verkauf und Konsum von Lachgas dem Betäubungsmittelgesetz zu unterstellen und sicherzustellen, dass die Verwendung von Lachgas nicht mehr missbräuchlich erfolgen kann.“


Ressort: Basel

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