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Zehn Jahre Rauchmelderpflicht in Mecklenburg-Vorpommern
Neue Rachmelder
  • 11. Mai 2017

Zehn Jahre Rauchmelderpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

Von Claudia Groetschel | Forum Brandrauchprävention e.V.

jetzt alte Rauchmelder austauschen und Fehlalarme vermeiden

In Mecklenburg-Vorpommern besteht seit zehn Jahren Rauchmelderpflicht. Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ weist daraufhin, dass die damals installierten Rauchmelder jetzt dringend ausgetauscht werden müssen, da die Rauchkammern zehn Jahre nach ihrer Inbetriebnahme verschmutzt sind und nur funktionierende Rauchmelder zuverlässig Leben retten können. Beim Kauf neuer Geräte sollten Verbraucher auf das Prüfsiegel „Q“ achten, denn Rauchmelder mit diesem Qualitätszeichen sind besonders hochwertig und vermeiden zudem Fehlalarme.

Jeder dritte Rauchmelder-Alarm in Rostock durch Brand ausgelöst

„Rauchmelder stehen zunehmend in der Kritik, Fehlalarme auszulösen. Nach unseren statistischen Erhebungen als größte Berufsfeuerwehr in Mecklenburg-Vorpommern wird derzeit jeder dritte Rauchmelder-Alarm durch einen tatsächlichen Brand ausgelöst. Damit sorgen Rauchmelder im Ernstfall für eine Brandfrüherkennung, die den rechtzeitigen Einsatz der Feuerwehr und damit nachweislich die Menschenrettung zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt ermöglicht. Außerdem halten sie nachfolgend das Schadensausmaß für alle Beteiligten geringer“, erklärt Michael Allwardt von der Rostocker Berufsfeuerwehr und ergänzt: „Trotz der bestehenden Fehlalarme, die sich durch das Umrüsten auf Q-Rauchmelder deutlich verringern würden, befürworten wir weiterhin eindeutig die Ausstattung mit Rauchmeldern.“

Weniger Fehlalarme durch Rauchmelder mit „Q“

„Fehlalarme werden meist durch Rauchmelder minderer Qualität mit schneller Ansprechempfindlichkeit verursacht. Q-Rauchmelder hingegen detektieren den Rauch sehr genau und vermeiden dadurch Fehlalarme“, erklärt Christian Rudolph, Vorsitzender der Initiative „Rauchmelder retten Leben“. Zusätzlich bieten Rauchmelder mit dem Qualitätszeichen „Q“ mehr Sicherheit gegen Fehlalarme durch verstärkten Schutz gegen Eindringen von Fremdkörpern in die Rauchmesskammer sowie erhöhte Resistenz gegen feuchtes Raumklima, Korrosion und Temperaturwechsel. Zusätzlich sind sie mit einer nachgewiesenen Lebensdauer von mindestens zehn Jahren besonders langlebig und bieten deutlich mehr Komfort. So entfällt beispielsweise der mit Kosten und Zeit verbundene jährliche Batterieaustausch, denn Rauchmelder mit dem Qualitätszeichen „Q“ besitzen eine fest eingebaute 10-Jahres-Batterie.

Generell gilt: Rauchmelder müssen jährlich gemäß Herstellerangaben überprüft und spätestens nach zehn Jahren ausgetauscht werden. In Mecklenburg-Vorpommern sind seit Änderung der Landesbauordnung im Jahr 2015 nur noch die Eigentümer sowohl für Installation und Austausch als auch für die jährliche Wartung der Rauchmelder gesetzlich verantwortlich.

Bei Verstoß gegen die Rauchmelderpflicht drohen hohe Bußgelder

Laut Bauordnung müssen in Mecklenburg-Vorpommern sämtliche Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ empfiehlt, weitere Geräte auch in Räumen wie Wohnzimmer, Arbeits- und Gästezimmer zu installieren, da hier die Brandgefahr besonders groß ist. Nicht sinnvoll sind Rauchmelder dagegen in Küche und Bad. Wer in Mecklenburg-Vorpommern als Eigentümer der Rauchmelderpflicht nicht nachkommt, gegen den kann die Bauaufsichtsbehörde ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro verhängen.


Ressort: Politik

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