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Eine Zensur findet nicht statt!?
© Gerald Kaufmann
  • 01. November 2024

Eine Zensur findet nicht statt!?

Von Stephan Johne | dieBasis

Mit Artikel 22 der EU-Verordnung 2022/2065 regelt der Digital Services Act die sogenannten Trusted Flagger („vertrauenswürdige Hinweisgeber“).

Am 01. Oktober 2024 hat der Präsident der Bundesnetzagentur einem Trusted Flagger die Zulassung erteilt: der sogenannten Jugendstiftung BW. Dabei handelt es sich um eine Organisation, die gemäß ihrer Satzung im Land BW sozial-/pädagogische Vorhaben in der Jugendarbeit fördert, was nichts mit Zensur im Internet zu tun hat.

Entsprechend den Regularien müssen die Betreiber von sozialen Medien auf Meldungen von Trusted Flaggern mit unverzüglichen Maßnahmen, wie der Löschung von Inhalten oder der Sperrung von Kanälen reagieren. Damit erhalten private Organisationen die Möglichkeit der direkten Zensur ohne Einschaltung der Gerichtsbarkeit. Dabei hat jeder Bürger in unserem Land das Recht, seine Meinung zu sagen und zu publizieren. Ebenso haben wir das Recht, jede veröffentlichte Meinung zu erfahren.

Diese neuste Entwicklung steht in einer Linie mit dem Meldestellengesetz von 2023, der öffentlichen Diskreditierung und Vernichtung von Menschen, die mutig vor aller Welt die Wahrheit sagten, dem Verbot von regierungs- und maßnahmenkritischen Demonstrationen und der Maßregelung von Mitmenschen, die mit dem Grundgesetz in der Hand auf der Straße standen.

Das Grundgesetz Art 5 schützt nicht nur das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, sondern auch die Meinungsvielfalt, mit der ein demokratischer Diskurs überhaupt erst möglich wird. Wo nur noch eine Meinung zugelassen wird, gibt es gar keine Meinung mehr und wer Zensur betreibt, steht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Eine Regierung, die private Vereinigungen mit beträchtlichen Summen an Steuergeldern finanziert und eine ihrer Bundesbehörden damit beauftragt, privaten Meldestellen Zulassungen zu erteilen, um den Anschein von Rechtsstaatlichkeit zu wahren, hebelt die im Artikel 20 Absatz 2 festgeschriebene Gewaltenteilung aus.

Beleidigung, üble Nachrede und Volksverhetzung sind klar definierte Straftatbestände im Unterschied zur freien kritischen Meinungsäußerung, vor der man sich fürchtet, weil Ideologie keine Argumente hat. Der Begriff Fake-News wird in einer Weise benutzt, dass Informationen, die nicht gefallen, als Fake bezeichnet werden. Dies kann daran festgemacht werden, dass Falschinformationen der Regierung beispielsweise zur Wirkung der sogenannten Covid-Impfstoffe nicht als solche bezeichnet werden.

Da aber die Grundrechte dem Schutz des Menschen vor einem übergriffigen Staat dienen, hat dieser auch scharfe Kritik auszuhalten, da das Recht politische Entscheidungen offen zu missbilligen, die Demokratie von der Diktatur unterscheidet.

Jeden in Regierungsverantwortung und jeden Volksvertreter rufen wir dazu auf, das Grundprinzip der Gewaltenteilung zu wahren und in diesem Sinne zu handeln.

Als Kandidaten der Landesliste und als Landesvorstand von Baden-Württemberg der basisdemokratischen Partei Deutschland stehen wir für das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gemäß dem Artikel 5 unseres Grundgesetzes und lehnen jegliche Zensur ab.


Ressort: Politik

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