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Freie Fahrt: Mit wenig Aufwand den Roller richtig versichern
Jedes Jahr ein neues Nummernschild und los geht’s: Die Versicherung von Mofas und (Elektro-)Rollern bis 50 ccm ist unkompliziert ©Peugeot Motocycles
  • 12. Januar 2022

Freie Fahrt: Mit wenig Aufwand den Roller richtig versichern

Von Mareike Hengstermann | tts agentur05 GmbH

Mofas, Mopeds und Roller bis 50 ccm: Peugeot Motocycles erklärt, welche Versicherungen Pflicht sind und welche Kür

Rüsselsheim  – Mit Beginn des Frühlings starten viele junge Leute wieder in die Roller-Saison. Kein Wunder, gibt es doch kaum ein anderes Verkehrsmittel, mit dem auch Jugendliche so unabhängig und flexibel unterwegs sein können. Bevor der Roller jedoch seine erste Ausfahrt macht, muss er versichert werden. Jan Breckwoldt, Geschäftsführer von Peugeot Motocycles, weiß: „Die Versicherung von Mofas oder Rollern bis 50 ccm ist sehr unkompliziert. Sie müssen weder einer Zulassungsstelle gemeldet werden, noch fällt eine Kfz-Steuer an. Es ist lediglich jedes Jahr eine neue Rollerversicherung nötig – das ist alles.“

Neues Jahr, neue Anmeldung, neues Kennzeichen

Bei der Rollerversicherung handelt es sich um eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die das Mofa oder der Roller bei Dritten verursacht und wird jedes Jahr aufs Neue abgeschlossen. Breckwoldt: „Dass die Rollerversicherung auch wirklich aktuell ist, erkennt man am Nummernschild. Dieses wird jedes Jahr ausgetauscht und bekommt eine andere Farbe. Im letzten Jahr war es blau, am 1. März 2022 erfolgt ein Farbwechsel zu grün.“

Die Rollersaison und damit die Versicherungspflicht beginnt immer am 1. März und dauert bis zum letzten Februartag des Folgejahres. Da die Police automatisch ausläuft, muss sie nicht gekündigt werden. Breckwoldt: „Rollerfahrer, die erst im April oder Mai die ersten Ausfahrten unternehmen, können auch den Versicherungsbeginn auf April oder Mai verschieben. Sie zahlen dann anteilig entsprechend weniger.“

Die Versicherung: Pflicht und Kür

Angeboten werden Rollerversicherungen von allen gängigen Versicherungsunternehmen. Sie kosten zwischen 30 und 60 Euro pro Jahr, schließen alle berechtigten Fahrerinnen und Fahrer des Motorrollers ein und sind auch außerhalb Deutschlands gültig. Voraussetzung für den Vertragsabschluss sind eine gültige Fahrerlaubnis sowie die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für den Roller. Letztere enthält Angaben wie den Hersteller, die Fahrzeug-Identifikationsnummer, die Antriebsart sowie das Baujahr des Rollers und wird beim Kauf eines Rollers ausgehändigt.

Wem der Standard-Schutz der Rollerversicherung nicht ausreicht oder wer ein neues Fahrzeug sein Eigen nennt, kann seinen Roller zusätzlich auch gegen Fremdschäden wie Hagel, Brand oder Diebstahl absichern und schließt dafür eine Teilkaskoversicherung ab.

Für Besitzerinnen und Besitzer eines Elektrorollers ist eine zusätzliche Elektro-Kasko-Versicherung empfehlenswert, um im Falle eines Akkuschadens, bei Folgeschäden eines Kurzschlusses oder einer Tiefentladung durch Fehlbedienung abgesichert zu sein. Die Elektro-Kasko-Versicherung gibt es häufig auch in Kombination mit einer Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung.

Der Nummernschild-Code

Das Versicherungskennzeichen für Mopeds und Roller wird unterhalb der Schlussleuchte angebracht und ist mit 10,6 Zentimeter Breite und 13 Zentimeter Höhe kleiner als die übrigen Kennzeichen im Straßenverkehr. Aussagekräftig ist es dennoch: An der Kombination der drei Buchstaben ist abzulesen, bei welchem Anbieter das Fahrzeug versichert ist. Jan Breckwoldt: „Welche Versicherung hinter einer Buchstabenkombination auf dem Kennzeichen steckt, verrät beispielsweise der Zentralruf der Autoversicherer im Internet.“

Die Rollerversicherung: bei 50 ccm ist Schluss

Den Versicherungsschutz für Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum deckt die 50 ccm-Rollerversicherung nicht ab. Jan Breckwoldt: „Leistungsstarke motorisierte Zweiräder benötigen eine Leichtkraftrad-Versicherung oder Motorradversicherung. Zudem besteht die Pflicht, das Zweirad bei der Kfz-Zulassungsstelle anzumelden und ein amtliches Kfz-Kennzeichen daran anzubringen. Eine Versicherungsplakette reicht nicht aus.“

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Für weitere Informationen über unser Produktportfolio, Neuigkeiten oder für Fragen zu Testfahrzeugen kontaktieren Sie uns gerne oder besuchen Sie unsere Website: www.peugeot-motocycles.de.


Ressort: Reise und Verkehr

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