- 29. Juni 2023
Arbeitslosengeld richtig beantragen - so gehts problemlos
Arbeitslosengeld gibt es bereits seit 100 Jahren. Eingeführt wurde es vor dem Hintergrund der schweren wirtschaftlichen Folgen der Weltwirtschaftskrise in den 1920er-Jahren. Am 01.10.1927 trat das Arbeitslosenversicherungsgesetz in Kraft. Es sollte Arbeitnehmer vor den finanziellen Risiken und den existenziellen Folgen von Arbeitslosigkeit schützen. Dies soll gelingen, in dem man finanzielle Unterstützung in der Zeit der Arbeitssuche erhält. Die Einrichtung des Arbeitslosengeldes ist mit dem Prinzip der sozialen Sicherung verbunden, das in Deutschland eine zentrale Rolle spielt. Es soll die Menschen in der schwierigen Zeit entlasten und einen gewissen sozialen Schutz bieten. Seit der Einführung wurde das Arbeitslosengeld mehrfach reformiert, um den sich wandelnden Bedürfnissen der Arbeitswelt gerecht zu werden und den Arbeitsmarkt flexibler zu gestalten. Doch wie erhält man das Arbeitslosengeld, wenn man selbst zu den Betroffenen gehört?
Rechtzeitige Meldung ist das Wichtigste
Um während der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen zu können, ist eine rechtzeitige Meldung bei der Agentur für Arbeit erforderlich. Sobald man Kenntnis davon hat, dass das Beschäftigungsverhältnis enden wird, sollte man sich in seiner zuständigen Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Das kann eintreten, sobald man eine Kündigung erhält oder wenn ein befristeter Vertrag ausläuft. Die Behörde wird nun alles daransetzen, die Arbeitslosigkeit abzuwenden. Sollte sie dennoch eintreten, ist eine erneute Meldung erforderlich, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Diese Meldung kann online oder persönlich erfolgen. Sofern die rechtzeitige Meldung durchgeführt worden ist und man die weiteren Voraussetzungen erfüllt, kann man den Arbeitslosengeldantrag ausfüllen. Das Formular für die Beantragung steht ebenfalls online zur Verfügung.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um Arbeitslosengeld zu erhalten
Neben der rechtzeitigen Meldung sind weitere Kriterien zu erfüllen, um Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen zu können. Dazu gehört die Anwartschaftszeit. In den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit muss man mindestens 12 Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Auch wenn man in verschiedenen Firmen gearbeitet hat, werden diese Zeiten zu einer Summe zusammengefasst. Zur Anwartschaftszeit zählen aber auch Zeiten, in denen man Kinder erzogen hat (bis zum dritten Lebensjahr), in denen man Krankengeld erhalten hat oder in denen man den freiwilligen Wehrdienst, den Bundesfreiwilligendienst oder den Jugendfreiwilligendienst geleistet hat. Das Arbeitslosengeld dient der finanziellen Absicherung für Personen, die auf Arbeitssuche sind. Eine weitere Voraussetzung ist daher, dass man sich tatsächlich darum bemüht, in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zurückzukehren. Die wöchentliche Arbeitszeit umfasst hierbei mindestens 15 Stunden.
Mit diesem Arbeitslosengeld kann man rechnen
Während man kein Einkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis mehr hat, laufen die Kosten ganz normal weiter. Umso wichtiger ist es, möglichst schnell finanzielle Hilfe zu erfahren. Das Arbeitslosengeld wird rückwirkend am Monatsende gezahlt. Als Grundlage zur Berechnung dient das Brutto-Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate. Dieses wird auf einen Tag runtergerechnet und bildet das sogenannte Bemessungsentgelt. Hiervon werden nun noch einmal Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung in Höhe von 20 Prozent abgezogen. Dieses Netto-Entgelt pro Tag wird auch Leistungsentgelt genannt. Pro Tag erhalten Menschen ohne Beschäftigung 60 Prozent des Leistungsentgelts als Arbeitslosengeld. Sofern man ein Kind zu versorgen hat, erhöht sich der Satz auf 67 Prozent.
Diese Zeit gibt einem die Arbeitsagentur, um einen neuen Job zu finden
Die Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld ist natürlich zeitlich beschränkt und hängt von zwei Faktoren ab. Zum einen spielt es eine Rolle, wie lange man sich vorher in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit befunden hat. Zum anderen wird das Alter des Antragsstellers bei Entstehung des Anspruchs berücksichtigt. Bei einer Beschäftigung von 12 Monaten in den letzten dreißig Monaten erhält man 6 Monate Arbeitslosengeld. Hat man hingegen mindestens 24 Monate erwirtschaften können, wird das Arbeitslosengeld für ein ganzes Jahr gezahlt. Da man davon ausgeht, dass es bei Menschen ab dem 50. Lebensjahr länger dauert, einen sozialversicherungspflichten Job zu finden, steigt die Anspruchsdauer hier in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an. Diese maximale Anspruchsdauer gilt für Personen, die mindestens 58 Jahre alt sind und mindestens 48 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren.
Nicht den Kontakt mit der Agentur für Arbeit scheuen
Für viele Menschen ist die Arbeitslosigkeit emotional sehr belastend. Um Arbeitslosengeld zu erhalten, muss man anderen Menschen beziehungsweise der Behörde diesen Status anzeigen. Hierbei darf man nicht vergessen, dass man solange man beschäftigt war auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Man hat also selbst für den Fall der Beschäftigungslosigkeit vorgesorgt. Einen großen Teil der Meldung kann man bereits online erledigen. Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit findet man zudem ein Selbstberechnungsprogramm, welches einem vorab dabei hilft, die Höhe des Arbeitslosengeldes zu berechnen. Zudem stehen hier verschiedene Merkblätter und Leitfäden zum Download bereit. Nur wenn die Agentur für Arbeit von der Arbeitslosigkeit weiß, kann sie unterstützen. Neben der Auszahlung von Arbeitslosengeld ist die Agentur für Arbeit auch dafür zuständig, der Rentenkasse und der Krankenkasse die Zeiten der Arbeitslosigkeit zu melden.
Gibt es dennoch Probleme, unterstützen diese Stellen
Hin und wieder kommt es vor, dass man Unterstützung bei der Arbeitslosenmeldung benötigt. Hier können sogenannte Sozialberatungsstellen weiterhelfen. Sie begleiten auch in der Kommunikation mit den zuständigen Behörden. In rechtlichen Angelegenheiten, zum Beispiel wenn man mit der Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht einverstanden ist, kann man auch Widerspruch einlegen und sich Hilfe bei Rechtsanwälten oder Rechtsberatungsstellen suchen. Benötigt man einfach nur emotionale Unterstützung, können Familie oder Freunde der richtige Ansprechpartner sein. Fühlt man sich mit der neuen Situation überfordert, können auch stärkere psychische Veränderungen festgestellt werden. Hier sollte man sich an psychologisches Fachpersonal wenden.
Was passiert nach dem Antrag?
Die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit werden den eingegangenen Antrag prüfen und auf Grundlage der angegebenen Daten die Berechnung des Arbeitslosengeldes vornehmen. Fällt die Entscheidung positiv aus, erhält der Antragssteller einen Bewilligungsbescheid und am Ende des ersten Monats rückwirkend das Arbeitslosengeld ausgezahlt. Jedem Arbeitssuchenden wird ein Arbeitsvermittler zur Seite gestellt. Dieser wird sich regelmäßig Zeit nehmen, um über die Bewerbungsbemühungen zu sprechen und offene Stellenanzeigen weiterreichen. Sollte Bedarf bestehen, informiert er auch über Weiterbildungsmöglichkeiten und deren Förderfähigkeit. Auf diesem Wege soll die Arbeitslosigkeit schnell beendet und der Weg in eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geebnet werden.
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